Warum brauchen Sie als IT-Experte eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung?

Business team in the office

Als IT-Freelancer bzw. als IT-Unternehmen aus der Informationstechnologie gehören Sie einer Berufsgruppe mit vielen branchenspezifischen Risiken an. Die IT-Branche ist von schnellen Veränderungen und speziellen Risiken ständig geprägt. Schadenersatzansprüche mit hohen sechstelligen Entschädigungsforderungen, sind keine Seltenheit, und kann ein Unternehmen schnell in die Insolvenz treiben, wenn keine ausreichende und vernünftige Absicherung erfolgt. Schützen Sie sich mit den speziellen Leistungserweiterungen unserer IT-Haftpflichtversicherung!

Für die Projektvergabe fordern in der Zwischenzeit ihre Auftraggeber auch den Nachweis einer IT-Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen. Besteht bereits eine solche Absicherung, so erkennt Ihr neuer Auftragsgeber sofort, dass Sie Ihr Unternehmen professionell organisiert haben.

Außerdem ist festzustellen, dass insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bei Auftraggebern die Tendenz zu Schadenersatzforderungen bei sub-optimalem Projektverlauf zunehmen. Programmierfehler, falsche Beratung, der Verlust oder auch die Beschädigung von Daten in IT-Projekten die unter großem Zeitdruck entstehen können, werden heute konsquent vom Auftraggeber verfolgt, um einen finanziellen Schadenausgleich beim IT-Freelancer zu holen.

Zudem werden IT-Dienstleister immer häufiger Opfer von Abmahnungen (Thema: Rechteverletzungen), wenn die Gestaltung von Internetseiten Angriffsflächen bieten.

Argumente für die IT-Berufshaftpflicht

  • Hohes Haftungsrisiko
    Sie haben als IT-Experte ein hohes Haftungsrisiko und haften für von Ihnen verursachte Schäden generell unbegrenzt mit Ihrem gesamten vorhandenen und zukünftigen Privatvermögen.
  • Konventionelle Haftpflichtversicherungen ungenügend
    Der Versicherungsschutz einer normalen Betriebs-Haftpflichtversicherung deckt üblicherweise nur Personen- und Sachschäden, nicht aber echte Vermögensschäden als das eigentliche Risiko des IT-Experten ab.
  • IT-Risiken nehmen zu
    Die Risiken der IT-Branche nehmen aufgrund der steigenden Abhängigkeit von IT-Systemen und zunehmender Komplexität der Aufgabenstellungen zu. 
  • Anspruchsmentalität steigt
    Immer mehr Auftraggeber machen Ansprüche auch tatsächlich geltend. Es wird, unabhängig von den anderen Marktteilnehmern, ausschließlich auf die eigene finanzielle Situation des Unternehmens geschaut.
  • AGB kein ausreichender Schutz
    Allgemeine Geschäftsbedingungen halten einer gerichtlichen Prüfung oft nicht stand und bieten so meist keinen ausreichenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Haftungsbegrenzende AGB-Klauseln führen im Schadenfall häufig zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit dem Auftragggeber als Vertragspartner, gegenüber anderen Anspruchstellern bieten sie aber generell keinen Schutz vor Schadenersatzforderungen.
  • Im Schadenfall helfen Spezialisten
    Auf das IT-Haftpflichtrisiko spezialisierte Versicherer kennen sich mit IT-typischen Haftungsfällen viel besser aus, als traditionelle Versicherungsgesellschaften. Im Schadenfall sind sie wertvoller Partner und Rückhalt bei der Abwehr von Forderungen, der für Sie in den Rechtsstreit eintritt und nötigenfalls den Schaden zu begleichen hat.
  • Forderung nach ausreichendem Schutz steigt
    Immer mehr Auftraggeber fordern bei der Projekt- bzw. Auftragsvergabe den Nachweis einer Vermögensschaden-Versicherung. Vor allem bei Ausschreibungen des Öffentlichen Sektors ist das IT-Versicherungsthema ein KO-Kriterium.
  • Erfolgreich Eigenmarketing betreiben
    Durch den unaufgeforderten Nachweis einer entsprechenden Versicherung zum Beispiel durch das Anbringen unserer IT-Haftpflicht-Card können Sie besseres Eigenmarketing betreiben, um potenzielle Auftraggeber schon im Vorfeld von Ihrer Professionalität zu überzeugen.

Nutzen der IT-Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflichtversicherung von KuV24 übernimmt in Ihrem Interesse drei wesentliche Aufgaben, wenn ein Schadenfall entstanden ist:

  • Prüfung
    Zunächst klärt die Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.
  • Zahlung
    Bei begründetem Anspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Sofern der Versicherer nach der Prüfung der Meinung ist, dass Sie kein Verschulden trifft, führt er für Sie nötigenfalls den Rechtsstreit und übernimmt im Rahmen des sog. passiven Rechtsschutzes die anfallenden Verfahrenskosten.