Was ist durch die IT-Haftpflicht von KuV24 versichert?

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Die IT-Haftpflichtversicherung von KuV24 ist als Berufshaftpflichtversicherung eine kombinierte Haftpflichtversicherung und deckt alle typischen Risiken Ihrer Tätigkeit als IT-Experte und IT-Dienstleister weltweit incl. USA/Kanada ab, z.B. Haftpflichtansprüche wegen Schäden auf Grund von:

  • Programmierungs-, Implementierungs-, Integrations- oder Beratungsfehlern, auch von nicht reproduzierbaren Fehlern
  • Übermittlung von Viren oder anderen Sabotageprogrammen (Würmern, Trojanern)
  • Wiederherstellung von gelöschten und beschädigten Daten
  • Verletzung von Datenschutz-, Namens-, Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechten
  • Nichteinhaltung von Fristen und Terminen (Verzugsschäden aller Art und daraus resultierende Erfüllungsfolgeschäden, insbesondere bei Produktions- und Umsatzausfall)

Versicherte Tätigkeiten

  • Versichert sind prinzipiell alle Tätigkeiten  im Bereich der Informationstechnologie incl. der dazugehörigen Nebenrisiken (selbständig oder freiberuflich und unabhängig von der Rechtsform).
  • Lesen Sie hier Beispiele von versicherten Tätigkeiten, den mitversicherten Personen, Niederlassungen und Nebenrisiken, für die Versicherungsschutz im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung vollumfänglich besteht.
Versicherte Tätigkeiten

Versicherte Schadenarten

Generell lassen sich die zu erwartenden Schäden im IT-Bereich in drei Hauptgruppen einteilen:

Alle drei Schadenarten werden je nach gewähltem Tarif in unterschiedlichem Umfang von der IT-Haftpflicht abgedeckt.

Versicherte Schadenarten

Versicherte Schäden

Die allerbesten Pläne können schief gehen. Gerade der IT- und Telekommunikationsbereich
erfordert deshalb den bestmöglichen Schutz, um die Risiken, die durch ungewöhnliche Umstände und Wettbewerbsdruck entstehen, abzusichern. Das Spezial-Konzept von KuV24 bietet Ihnen als IT-Dienstleister und IT-Freelancer einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, um gegen diese Risiken gewappnet zu sein. Die durch Ihre IT-Haftpflichtversicherung abgesicherten Schäden können viele verschiedene Ursachen haben.

Versicherte Schäden

Nicht versicherte Schäden

Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsumfang sind und bleiben generell leider notwendiges Übel in der Vertragsgestaltung mit Versicherungsgesellschaften. Würde ein Versicherungsanbieter das IT-Haftpflichtrisiko ohne jegliche Einschränkungen des Deckungsumfanges übernehmen, wäre die Versicherungsprämie kaum bezahlbar.

Durch die All-Risk-Deckung (offene Deckung) für alle IT-typischen Haftungsrisiken (ohne Sublimite) und dem einheitlichen Bedingungswerk (keine umständliche Kombination aus AHB und BBR Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)Mehr Informationen
) sind die sehr wenigen Versicherungsausschlüsse von der Hiscox klar definiert und begrenzt. Lesen Sie hier einige Beispiele für Risikoausschlüsse.

Ausschlüsse

Eigenschadendeckung - wichtige Versicherungskomponente

Die Berufs- oder IT-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche gegen über Dritten  vollständig ab. Erleiden Sie aber selbst einen eigenen finanziellen Schaden, so können Sie bei KuV24  diesen speziellen Absicherungsbedarf über einen kostengünstigen und zubuchbaren Eigenschadenbaustein für vielen IT-typische Teilbereiche sinnvoll absichern. Folgende Schaden- und Kostenpositionen bis zu einer maximalen Entschädigungsgrenze von € 300.000 sind im KuV24-Versicherungskonzept abgedeckt:

  • Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Reputationsschäden
  • Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sowie Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des
    Auftraggebers
  • durch Betrug, Untreue oder Unterschlagung (Unredlichkeit) Ihrer Angestellten oder freien Mitarbeiter (Vertrauenschaden)
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Die notwendigen Reparaturkosten werden erstattet.
  • Zahlung von Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland
  • Kostenersatz bei strafrechtlicher Verteidigung
  • Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen
  • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
Details zur Eigenschadendeckung