Versicherbare Tätigkeiten & Betriebsarten (offene Deckung)

Versichert sind im Rahmen der IT-Haftpflicht-Versicherung prinzipiell alle Tätigkeiten (selbstständig oder freiberuflich und unabhängig von der Rechtsform) im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere:

Hierzu einige Beispiele (KEINE abschließende Aufzählung):

  • Hardwareherstellung, Hardwarehandel, Hardwareinstallation, Hardwareintegration, Hardwarewartung, Hardwaremodifizierung
  • Softwareherstellung (Programmierung, Datenbankprogrammierung, Webanwendungen etc.), Softwarehandel, Softwareimplementierung, Softwarepflege, Administration
  • Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware
  • Online-Dienstleister, Internetagentur-en, Domainservice, IT-Service
  • Online-Portal, Webshop, Internetforum
  • Onlineshop-Erstellung und -Administration
  • e-commerce, e-banking
  • App-Entwicklung
  • IT-Consultant (z.B. CRM, ERP, SAP)
  • SAP-Berater, SAP-Consultant
  • IT/ EDV-Beratung/ IT-Consulting, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
  • IT/ EDV-Projektmanagement, -Programm Management, -Interim Management; 
  • IT/ EDV-Sachverständiger, IT/ EDV-Gutachter
  • Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenverwaltung, Datenspeicherung, Datenmanagement
  • Betrieb von Rechenzentren einschließlich Hosting, Cloud-Computing, SaaS
  • Einrichtung und Organisation von Netzwerken (z.B. IT-Netzwerk-Architekten)
  • Netzwerkplanung, Netzwerkinstallation, Netzwerkintegration, Netzwerkpflege/ Netzwerkadministration, Netzwerkbetrieb, Netzwerkberatung, Netzwerkmanagement;
  • Internet-Providing-Dienste (Host Providing, Content Providing, Access Providing);
  • Webdesign, Web-Publishing, Webadministration, Webpflege
  • Telekommunikationsanlagenherstellung und -dienstleistungen nach TKG/ TKV, VoIP-Experten
  • Datenschutzbeauftragter: Versicherungsschutz besteht auch für die mitversicherten Personen aus der Tätigkeit als Beauftragter für den Datenschutz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) oder entsprechender ausländischer Gesetze

Versicherte Personen

  • alle Mitglieder der Geschäftsführung der versicherten Gesellschfaten
  • alle angestellte Mitarbeiter, Praktikanten und ggf. studentische Hilfskräfte (Werksstudenten)
  • eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
  • eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen) und Subunternehmer, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden

Versicherte Niederlassungen

  • alle rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften außerhalb des EWR, soweit
    diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
  • sowie rechtlich unselbstständige Niederlassungen im In- oder Ausland, jedoch nicht in den USA oder Kanada

Mitversicherte Nebenrisiken der IT-Versicherung

unter anderem...

  • Büro- und Betriebshaftpflicht
  • Teilnahme an oder Durchführung von Geschäftsreisen
  • Organisation und Ausführung von Seminaren und Schulungen
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Tätigkeiten an fremden Sachen
  • Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten
  • Belegschafts- und Besucherhabe
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/ Code-Karten)
  • Eigenschäden bis € 300.000 (opitional)
  • Unredlichkeit von Angestellten u. freien Mitarbeitern
  • Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe