Vermögensschaden, reiner/ echter

Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch ein schuldhaftes Verhalten (z.B. Programmierfehler) entsteht.

Echte bzw. reine Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung gelten Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten, ebenso wie Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde) verursacht werden auch als echte Vermögensschäden.

Echte Vermögensschäden sind durch eine normale Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Für die IT-Haftpflichtversicherung sind echte Vermögensschäden die häufigste Schadenart.

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