Schaden-Quickies

Verweifeln Sie nicht bei Schadenfällen Die richtige IT-Haftpflichtversicherung bewahrt den IT-Freelancer und das Telekommunikations- oder IT-Unternehmen vor Schadenzahlungen aus eigener Tasche. Auch wenn Schadenersatzansprüche gar nicht gerechtfertigt sind, so kann mit Hilfe der Versicherung derartige Ansprüche, ohne weiteres Kostenrisiko, viel besser abgewehrt werden.

Haftung für entgangenen Gewinn

  • Als Subkontraktor einer Werbeagentur entwickelt ein Webdesigner für einen internationalen Finanzdienstleister ein Online-Formular,  mit dessen Hilfe Adressen potentieller Kunden von der Werbeagentur gesammelt und abgelegt werden können.
  • Aufgrund eines Programmierfehlers  kommen die Datensätze beim Finanzdienstleister aber nicht an.
  • Dieser entzieht der Agentur den Auftrag und das damit verbundene Jahresbudget von 1 Mio. €. Die Agentur macht ihrerseits gegenüber dem Webdesigner den entgangenen Gewinn im vollen Umfang  geltend. Schadenhöhe nach Vergleich: 650.000 €.

Ungerechtfertigte Inanspruchnahme

  • Nach Installation eines neuen Buchhaltungsprogramms kommt es  in einem anderen Netzwerkbereich zu einem Systemausfall mit  umfangreichen Datenverlusten.
  • Der Auftraggeber beschuldigt den SW-Provider  und verlangt volle Kostenübernahme. Zum Glück kann der Provider, mit Hilfe des Schadenmanagements des Versicherers, nachweisen, dass er im betroffenen Bereich gar nicht tätig war.  Vielmehr hat ein anderes IT-Unternehmen, das zeitgleich vor Ort war, den Schaden am Datenstrang verursacht.

Datenverlust bei einem Versicherungsmakler

  • Bei einem Software-update werden versehentlich alle Makler-Dateien gelöscht, darunter Bilanz- und Kundendateien.
  • Auch das Sicherheits-Backup erweist sich als unbrauchbar. Alle Daten müssen rekonstruiert und von Hand wieder eingegeben werden.
  • Für den Schaden muss der SW-Provider aufkommen. Kosten: 185.000 €.

Teures Benchmarking

  • Ein großes Telekommunikationsunternehmen lagerte seinen weltweiten IT-Service an einen IT-Dienstleister aus.
  • Unser Versicherungsnehmer sollte Benchmarking Studien über die ausgelagerten IT-Services erstellen. Eine dieser Studien ergab, dass die geleisteten IT-Services zu teuer abgerechnet wurden, woraufhin das Telekommunikationsunternehmen den IT-Servicevertrag kündigte.
  • Im Rechtsstreit einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 95 Mio. € durch den IT-Dienstleister, der diesen Betrag im Wege des Regress gegenüber unserem Versicherungsnehmer geltend machen wollte.
  • Nach der Einschaltung unserer Schadenabteilung kam eine Einigung über eine symbolische Zahlung von  2,5 Mio. € zustande.

Fuhrpark-Management-System

  • Ein Versicherungsnehmer entwickelte Software für ein Speditionsunternehmen (Fuhrpark-Management-System).
  • Bei der Schnittstellenprogrammierung und Anbindung trat ein Fehler auf, der Spannungsschwankungen in den Bordsystemen der LWKs zur Folge hatte.
  • Der Betrieb der Spedition war erheblich gestört und in einer Spezialwerkstatt musste die Software aufwändig neu installiert werden.
  • Es entstand ein Gesamtschaden von 97.000 €.

Hartz IV-Software

  • Ein großes Systemhaus hat die Software A2LL für die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II programmiert.
  • Wegen diverser Funktionsmängel arbeitete die Software mit fast 100 Umgehungslösungen (kleine Programme, um die Fehler auszubügeln).
  • A2LL kam z.B. mit der am 01.10.2005 erlassenen Freibetragsregelung nicht klar, so dass ein zusätzlicher Arbeitsaufwand von 10 Minuten pro Vertrag entstand.
  • Der von der Bundesregierung geschätzte Gesamtschaden beläuft sich auf 28 Mio. €.

Die Telefonrechnung

  • Der Versicherungsnehmer entwickelte für einen großen Mobilfunkanbieter eine neue Abrechnungsfunktion (time based billing).
  • Trotz des simulierten Echteinsatzes wird eine Fehlkonfiguration übersehen.
  • Die Folge: den Kunden wird nur ein Teil der tatsächlichen Nutzungsdauer in Rechnung gestellt.
  • Dem Mobilfunkanbieter entgeht ein Gewinn von 470.000 €.

Surf for Free

  • Ein IT-Unternehmen entwickelte Software für einen Internet-Provider zur Erfassung der Nutzungszeiten und Zuordnung der Tarife.
  • Durch einen Softwarefehler wurde aber nur die Einwahl der User dokumentiert, jedoch nicht die tatsächliche Dauer der Online-Sessions.
  • Der Provider konnte die tatsächliche Nutzungsdauer nicht rekonstruieren.
  • Aus Erfahrungswerten ergaben sich entgangene Nutzungsentgelte von 750.000 €, die nicht in Rechnung gestellt werden konnten. 
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Versicherers)

Über den Wolken

  • Ein IT-Experte muss für einen langjährigen Kunden im Rahmen einer neuen Werbekampagne die Website neu erstellen und umgestalten. Da der Kunde im Immobilienbereich für die Entwicklung von städtischer Infrastruktur zuständig ist, sollen auf der neuen Website auch passende Luftbildaufnahmen deutscher Großstädte in die Website eingebunden werden. Die Aufnahmen sind zwar im Internet frei zugänglich, jedoch besteht ein fremdes Urheberrecht. Der IT-Freelancer hat dies jedoch vor der Verwendung der Luftbildaufnahmen nicht ausreichend geprüft. Sowohl der Freelancer wie auch sein Auftraggeber werden wegen der Verwendung der Luftbildaufnahmen vom Rechteinhaber abgemahnt und zur Unterlassung und Leistung von Schadenersatz aufgefordert. Eine lang geplante Kampagne und der Roll-Out der Website muss bis Klärung und Abschluss der Rechtslage auf unbestimmte Zeit verschoben werden. 
  • Die IT-Haftpflichtversicherung leistet hier bedingungsgemäß eine Entschädigung von € 20.000.
(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Versicherers)

Warenlager mit Inventurschwund

  • Durch einen Programmierfehler durch einen IT-Freelancer, der eine Softwareanpassung zur Optimierung und Steuerung an einem Warenwirtschaftssystem in einem mittelständischen Unternehmen durchgeführt hat, weist das Warenlager viel zu hohe Bestände aus.  Aus diesem Grund werden die benötigten Waren für die just-in-time Produktion bei den entsprechenden Zulieferfirmen nicht nachbestellt.  Als Folge stehen bei dem Mittelständler mehrere Produktionslinien für einige Tage still.  Das geschädigte Unternehmen macht Schadenersatzansprüche wegen der Betriebsunterbrechung und des entgangenen Gewinns beim IT-Freelancer geltend.