Unter Obhutsschäden werden Schadenersatzansprüche an fremden beweglichen Sachen und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden verstanden, wenn Sie diese Sachen bis zu 6 Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben.
Beispielsweise wird ein kurzfristig entliehenes, hochwertiges Gerät (technisches Equipment), aufgrund falscher Bedienung beschädigt oder fällt aus Unachtsamkeit zu Boden. Diese Leistungserweiterung für Obhutsschäden deckt dann die erforderlichen Reparaturkosten ab oder kommt im Totalschaden für ein Ersatzgerät auf.
Obhutschäden gelten bei KuV24 mitversichert. Die Entschädigungsgrenze beläuft sich auf maximal 50.000 €.
Die Selbstbeteiligung für Obhutsschäden beträgt 250 € pro Schadenfall, da es sich stets um einen Sachschaden handelt.
Branchenüblich gelten Obhutschäden in den Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen.