Vorteile bei der Wahl der Hauptfälligkeit zum 01.01. eines Jahres

  • Je nach Gesellschaftsform (z.B. GmbH) kann eine steuerliche Abgrenzung der gezahlten Versicherungsbeiträge einfacher erfolgen, da das Versicherungsjahr dem Geschäftsjahr entspricht.
  • Für den Existenzgründer und Start-Ups ergibt sich im ersten Versicherungsjahr eine geringere Kostenbelastung, da im ersten Jahr der Beitrag nur anteilig bis zum Jahresende erhoben wird (Rumpfjahr).
    Erst im zweiten Kalenderjahr (volles Versicherungsjahr - 01.01. bis 31.12.) wird der reguläre Versicherungsbeitrag abgebucht.
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