Nachmeldefrist

Die Nachmeldefrist hat die Aufgabe bei Beendigung einer IT-Haftpflichtversicherung weiterhin Versicherungsschutz zusätzlich zu gewähren. Schäden gelten dann bedingungsgemäß mitversichert, auch wenn erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages der tatsächliche Schaden festgestellt und nachträglich gemeldet wird.

Die Ursache des Schadens muss jedoch während der Laufzeit der IT-Haftpflicht eingetreten sein. Als Schadenszenarien sind Urheberrechtsverletzungen oder Programmierfehler beispielsweise vorstellbar.

Es gilt eine unbegrenzte Nachmeldefrist im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung von KuV24.

Die Nachmeldefrist ist nicht zu verwechseln mit der Nachhaftung.

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