Passiver Rechtsschutz - Abwehrfunktion

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der (IT-)Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Experten und IT-Dienstleister einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden.

Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Versicherungsnehmer ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer den Schaden im versicherten Umfang.

Diese Abwehrfunktion wird auch als indirekte Rechtsschutzversicherung bezeichnet.

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