Selbstständige BU (SBU) - reine Risikoabsicherung

Bei der Vertragsform SBU handelt es sich um einen reinen Risikovertrag. Ähnlich wie bei einer Risiko-Lebensversicherung kalkuliert hier der Versicherer aufgrund der biometrischen Daten das individuelle BU-Risiko und den dafür erforderlichen Beitrag für die gewünschte Laufzeit (z.B. bis zum 65. Lebensjahr) und die versicherte monatliche BU-Rente.

  • BU-Fall
    Tritt während der Laufzeit der BU-Fall ein, zahlt der Versicherer solange die Berufsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die vereinbarte mtl. Berufsunfähigkeitsrente.
  • Kein BU-Fall
    Tritt während der Vertragslaufzeit der BU-Fall nicht ein, erhält der Versicherungsnehmer prinzipiell keine Leistung. Eine Schlusszahlung (wie z.B. bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung) wird vom Versicherer nur im Ausnahmefall und ggf. in relativ geringem Umfang aus nicht mit dem Beitrag verrechneten Überschüssen erbracht, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahlt.

Scheinargument: Kein Geld zurück

Das vielfach vorgebrachte Argument gegen die Vertragsart SBU, man bekäme dabei kein Geld zurück, wenn man nicht berufsunfähig würde, ist irreführend.

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