Überschussverwendung

Die Versicherungsgsellschaft ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer in angemessener Weise an den erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen.

Hierbei sind zwei unterschiedliche Situationen zu unterscheiden:

a) Solange keine Berufsunfähigkeit besteht - und somit Beiträge zu zahlen sind

Bei Vertragsbeginn gibt es generell unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl, wie die vom Versichere erwirtschafteten Überschüsse während der Vertragslaufzeit dem Versicherten zugute kommen können:

Verzinsliche Ansammlung und Schlussüberschuss

Die Überschüsse werden während der Laufzeit angesammelt und bei Vertragsende an den Versicherungsnehmer als einmalige Kapitalzahlung ausgeschüttet.
» Höhere Beitragsbelastung - dafür kleine Schlusszahlung am Ende der Vertragslaufzeit

Bewertung

Der Nutzen dieser Überschussverwendungsart liegt erst am Ende der Vertragsdauer in ferner Zukunft und bietet nicht unbedingt eine attraktive Verzinsung für den laufend höheren Beitragaufwand

Überschüsse in Investmentfondsanteile

Von einigen Versicherern wird angeboten, die Überschüsse nicht verzinslich anzulegen, sondern zum Kauf von Investmentfondsanteilen zu nutzen und so für den Versicherten ein kleines Fondsvermögen aufzubauen.
» Höhere Beitragsbelastung - Ausgleich vorhandenes Fondsvermögen zum Vertragsende

Bewertung

Der Nutzen dieser Überschussverwendungsart liegt erst am Ende der Vertragsdauer in ferner Zukunft und die Möglichkeiten des positiven Vermögensaufbaus durch Fondssparen sollte besser losgelöst von der Absicherung des BU-Risikos im Rahmen des individuellen finanziellen Spielraums genutzt werden.

Bonussystem

Dabei wird neben der vertraglich garantierten Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen eine zusätzliche Bonus-Rente finanziert und somit die effektive BU-Rente erhöht.
» BU-Gesamtrente kann während der Laufzeit bei Überschussänderung erheblich schwanken.

Bewertung

Weil die konkrete Höhe der Versicherungsleistung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit somit nicht garantiert ist, eignet sich dieses Modell unseres Erachtens auch dann nicht für eine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsabsicherung. Auch wenn bei Überschussabsenkung vom Versicherer das Recht zur Erhöhung der BU-Rente durch Mehrbeitrag eingeräumt wird

Die aus unserer Sicht sinnvollste Alternative der Überschussverwendung ist die so genannte "Beitragsverrechnung".

Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung wird durch sofortige Anrechnung der Überschüsse auf den laufend zu zahlenden Beitrag der Beitragsaufwand für die gewünschte BU-Absicherung von Beginn an minimiert. (siehe hierzu die Brutto- u. Nettobeiträge im KuV24-Berufsgruppenvergleich).
» Niedrigste Beitragsbelastung - Zahlung des Nettobeitrags".

Bewertung

Die aus unserer Sicht sinnvollste Alternative der Überschussverwendung. Die laufenden Kosten zur (meist nicht ganz billigen) Absicherung des BU-Risikos werden durch die sofortige Verrechnung der Überschüsse mit dem Beitrag so niedrig wie möglich gehalten. Dies ist vor allem für Existenzgründer wichtig, die zwar auch bereits eine hohe BU-Rente benötigen, aber zu Beginn nur über begrenzte Liquidität verfügen. Hat der Versicherer gut kalkuliert, bleibt der Beitrag bei diesem Überschusssystem über die Laufzeit hinweg stabil. Der Versicherte zahlt dann immer den so genannten „Nettobeitrag" bzw. „Zahlbeitrag.

b) Im Leistungsfall - wenn die BU-Rente bezahlt wird und auch keine Beiträge mehr zu zahlen sind

Da der BU-Vertrag auch im Versicherungsfall weiter besteht (ohne Beitragszahlung), sind Sie auch weiterhin an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen beteiligt.
» Die Überschüsse werden im Leistungsfall zur jährlichen Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeitsrente (Leistungsdynamik) verwendet.

Hinweis

Diese beitragsfreie jährlich Leistungsdynamik im BU-Fall ist von Versicherer zu Versicherer verschieden, beträgt aber derzeit ca. 1,0% - 2,5 % der Vorjahres-BU-Rente und schafft somit einen zumindest teilweisen Ausgleich für den laufenden Kaufkraftverlust durch Inflation auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.