Beginn der Versicherung und Erhalt der Vertragsdokumente

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem von Ihnen im Antrag ausgewähltem Datum (jeweils 12 Uhr). Voraussetzung für den sofortigen Versicherungsschutz ist, dass Sie alle Antragsfragen mit "trifft zu" (alle Angaben sind anschließend grün hinterlegt) beantwortet haben.

Versicherungsbestätigung

Nach Absenden des Online-Antrags erhalten Sie zeitgleich eine Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zur Bestätigung, dass der Versicherungsvertrag wirksam zustande gekommen ist. 

Dokumente

Über einen Link in der E-Mail können Sie sich mit dem von Ihnen vergebenen Passwort in Ihrem SSL-geschützten myKuV24-Bereich einloggen, wo Ihnen folgende Dokumente sofort zum Download zur Verfügung stehen:

  • Ihr Online-Antrag,
  • die gültigen Versicherungsbedingungen,
  • alle Informationen gem. Versicherungsvertragsgesetz (VVG),
  • der erstellte Versicherungsschein (Police)
  • die erste Beitragsrechnung
  • eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache .

 

Alle Dokumente sind im gängigen PDF-Format hinterlegt. Sie können diese lokal auf Ihrem Rechner speichern oder auch ausdrucken.

Versicherungsbestätigung für Ihren Auftraggeber

Sollten Sie einen Nachweis des Versicherungsschutzes für einen Ihrer Auftraggeber benötigen, haben wir Ihnen vorsorglich zusätzlich eine Versicherungsbestätigung erstellt, in der nur die erforderlichen Informationen über Ihren Versicherungsvertrag preisgegeben werden. Auch diese finden Sie nach dem Abschluss der Versicherung in Ihrem persönlichen myKuV24-Bereich.

Online-Validierung

Ein besonderes Highlight bei KuV24: Die Gültigkeit der Versicherungsbestätigung kann Ihr Auftraggeber jederzeit selbst bei KuV24.de aktuell überprüfen. Durch die Online-Validierung Ihrer IT-Haftpflicht werden Sie von bürokratischem Aufwand entlastet und Ihr Auftraggeber kann sich jederzeit vergewissern, dass der geforderte Versicherungsschutz noch besteht.

 

Hier können Sie die IT-Haftpflicht abschließen

 

IT-Haftpflicht Versicherungsvergleich