BU-Rente auch bei Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen?

Ihre Frage:

Ich habe bereits seit vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Ich leide u.a. an einer angeborenen Skoliose (Seitverbiegung der Wirbelsäule), welches ich bei Antragsstellung auch angegeben habe.

Wenn ich nun z.B. infolge der Skoliose oder eines anderen Leidens Berufsunfähigkeit anmelden müßte, kann mir dann die Versicherung die Leistung (BU-Rente) versagen, weil ich z.B. Gymnastik-Verordnungen oder dergleichen regelmäßig nicht wahrgenommen habe und die Versicherung dann damit argumentiert, daß ich dadurch sozusagen zur Verschlimmerung der Beschwerden beigetragen habe?

Oder ist soetwas irrelevant zur Anerkennung der Leistungspflicht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre fachkundige Auskunft!

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Inwieweit ein Versicherer die BU-Leistungen in der von Ihnen skizzierten Situation verweigern kann, hängt entscheidend von der konkreten Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen ab, die Ihrem Vertrag zu Grunde liegen.

Generell ist der Versicherte nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) zur Minderung des Schadens verpflichtet und muss, soweit zumutbar, Maßnahmen zur Minderung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ergreifen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich in den Versicherungsbedingungen deshalb oft eine so genannte Arztanordungsklausel, in der geregelt ist, wozu Sie verpflichtet sind.

Die Arztanordnungsklausel ist eine Klausel, die Versicherungsgesellschaften das Recht einräumt, den Versicherungsnehmer zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten. Wenn die Anordnung vom Versicherungsnehmer verweigert wird, können Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gekürzt oder verweigert werden.

Kundenfreundliche Versicherungsgesellschaften verzichten komplett auf die Arztanordnungsklausel oder spezifizieren zumindest eindeutig, welche zumutbaren Mitwirkungspflichten Sie haben.

Wenn Sie mir die Vertragsunterlagen zu Ihrer bestehenden BU-Versicherung per E-Mail oder Fax zukommen lassen, kann ich für Sie überprüfen, wie gut Ihr derzeitiger Versicherungsschutz ist und ob bzw. inwieweit er sich optimieren ließe.

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