Erstprüfung der Berufsunfähigkeit

Das so genannte "Erstprüfungsverfahren" wird beim  Versicherungsunternehmen in Gang gesetzt, sobald ihm vom Versicherten ein Berufsunfähigkeitsfall gemeldet bzw. Ansprüche auf die Versicherungsleistung geltend gemacht werden.

Ist der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage,seinen Beruf in vollem Umfang auszuüben, sollte er schnellstmöglich Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen um seine Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen.

Normalerweise besteht bereits der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung, wenn der Versicherte seinen Beruf nur noch zu fünfzig Prozent oder weniger ausüben kann (siehe "Pauschalregelung"). Ist vertraglich die so genannte "Staffelregelung" vereinbart, besteht ein anteiliger Leistungsanspruch bereits ab 25 % bzw. 33,3 %.

Je schneller der Versicherer das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit prüft, desto schneller erhält der Versicherte Klarheit über seinen Leistungsanspruch und umso schneller erfolgt gegebenenfalls die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

Gute Berufsunfähigkeitsversicherer sagen Ihnen verbindlich zu, in welcher Zeit Sie über den Bearbeitungsstand der Erstprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsansprüche informiert werden.

Informationen hierzu finden Sie in unserem Versicherungsvergleich.

 

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