Kurze Frage: Spielt es für das Angebot zur IT-Einkommenssicherung (IT-Tagegeld) eine Rolle, ob der IT-Freiberufler als Einzelunternehmen oder in einer GmbH seine Tätigkeit ausübt?
Nein, die Gesellschaftsform spielt beim Antrag auf eine IT-Tagegeldabsicherung keine Rolle. Es ist völlig unerheblich, ob Sie als IT-Freiberufler, als Einzelunternehmer sowie in einer GbR oder GmbH als Geschäftsführender Gesellschafter tätig sind.
Eine Einschränkung gibt es jedoch: Der Abschluss des IT-Tagegelds ist nur für IT-Experten und IT-Dienstleister mit bis zu zehn Mitarbeitern möglich. Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Subunternehmer werden hier nicht mitgezählt. Weitere Informationen dazu finden Sie bei den Tarif-Highlights der IT-Taggeldversicherung.
Übrigens: Seit Januar 2008 können Sie als Antragsteller den Firmennahmen abweichend von der versicherten Person im KuV24-Online-Antrag eingeben. Ein Beispiel:
Antragsteller: Muster IT-GmbH
Versicherte Person: Max Muster (Geschäftsführender Gesellschafter)