Glück im Unglück: eine fußballerische "Meisterleistung"

Viele IT-Experten schätzen eine längere Ausfallzeit verursacht durch Krankheit oder Unfall völlig falsch ein. Zwar ist das Thema dauerhafte Berufsunfähigkeitbei einer Vielzahl von IT-Dienstleistern im Rahmen einer vorhandenen Alters- und Hinterbliebenenvorsorge berücksichtigt und in Teilbereichen auch in ausreichender Höhe abgedeckt. Krankheitsbedingte oder unfallbedingte Ausfälle über mehrere Wochen und Monate sind, oft aus Kenntnismangel heraus oder falscher Selbsteinschätzung der Arbeitsfähigkeit bei eingetretenen Erkrankungen, gar nicht abgedeckt.

Erfahrungswerte zeigen, daß vielen IT-Experten gar nicht bekannt ist, dass im Rahmen einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenvollversicherung das gewünschte Krankentagegeld separat mit einem erheblichen Beitragszuschlag beantragt werden muss. Im Leistungsfall kann es dann ein böses Erwachen ergeben.

Für IT-Experten ist die eigene Arbeitskraft das wichtigstes und einzige Wirtschaftsgut. Nur mit dieser ist seine Existenzsicherung dauerhaft möglich. Deshalb sollte diese Absicherungsform hohe Priorität haben, um im Falle einer vorübergehenden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit finanziellen Ausgleich im ausreichenden Maße zu schaffen.

Der Schadenfall

Unser IT-Experte konnte nach erfolgreichem Abschluss seines letzten IT-Projektes einen längeren Urlaub mit seiner Familie durchführen. Die mehrwöchige Urlaubsreise in Mexiko fand jedoch ein jähes Ende. Kurz vor dem Rückflug wollte der IT-Experte seine fußballerischen Künste seinem Sohn vorführen. Dabei knickte dieser mit seinem rechten Fuß um und zog sich einen Beinbruch zu.

Da der Rückflug unmittelbar bevorstand wurde das Bein ruhig gestellt und nur notfallmäßig behandelt. Sein Orthopäde in Deutschland stellte dann jedoch eine komplizierte Fraktur fest und teilte dem IT-Experten mit, dass er voraussichtlich für mindestens 12 Wochen ausfallen wird.

Sein neues anstehendes IT-Projekt musste er daraufhin sofort verschieben. Der Auftraggeber hatte für diese Sondersituation Verständnis und die beiden einigten sich auf den Projektbeginn Mitte des gleichen Jahres. Als logische Konsequenz daraus ergaben sich nun Honorarausfälle über mehrere Wochen.

Glück im Unglück 

     
Der IT-Experte hatte lange um den Abschluss der IT-Tagegeldversicherung gerungen und hatte sich letztendlich für einen Tagessatz von € 350 und einer langen Karenzzeit von 42 Tagen entschlosssen. Für ihn war dabei wichtig, seine laufenden Kosten und Gewinnausfalle in voller Höhe abzusichern. Um Versicherungsbeiträge einzusparen und nur für einen möglichen Notfall vorzusorgen, hatte er sich für eine längere Karenzzeit entschieden. Zumal er seit Beginn seiner Freiberuflichkeit bisher keinen längeren Krankenstand hatte.

Das pikante an dieser Situation war zusätzlich, dass der Versicherungsvertrag erst seit drei Monaten bestand. Um im Schadenfall keine Vertragspflichten (Obliegenheiten) zu verletzten, meldete der IT-Dienstleister fristgerecht seinen Unfallschaden über KuV24. Im Telefongespräch äußerte dieser Bedenken, ob die Versicherungsgesellschaft trotz der kurzen Vertragsdauer Leistungen auszahlen würde.

Chronologie einer Leistungsabwicklung      

  • Ärztliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit seit 21.02.2007 (erste Diagnose bis 08.04.2007)
  • 01.03.2007 Meldung der Arbeitsunfähigkeit per Mail an den Versicherer
  • 07.03.2007 Rücksendung der geforderten Schadenanzeige per Fax
  • 19.03.2007 Versicherer fragt beim Arzt an, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern wird. Trotz der voraussichtlichen langen Arbeitsunfähigkeit reichen der Versicherungsgesellschaft die ärztlichen Bescheinigungen des behandelten Orthopäden aus. Auf ein zusätzliche Konsultation eines weiteren Facharztes oder sonstiger spezieller Atteste wurde komplett verzichtet.
  • 27.03. 2007 bereits erste Abrechnung (für Zeitraum 21.02. bis 31.03.2007 ) in Höhe von € 1.300
  • 28.03.2007 Ablauf der Karenzfrist
    (42 Tage, jedoch Verkürzung um 7 Tage da Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls vorlag)
  • Aufgrund des versicherten Tagessatzes von € 350 wünscht der Versicherer zur Überprüfung der Versicherungssumme buchhalterische Unterlagen aus dem Jahre 2006
  • Der IT-Experte stellt dem Versicherer die gewünschte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus dem Jahre 2006 zur Verfügung
  • Es erfolgen nun regelmäßige Abschlagszahlungen auf den vereinbarten Tagessatz in Höhe von € 5.000 im 14-tägigen Rhythmus
  • Entgegen der ursprünglichen Prognose des Orthopäden, verzögert sich der Heilungsprozess erheblich . Die Arbeitsunfähigkeit attestiert der Arzt bis zum 08.07.2007. Damit lag eine Ausfallzeit für den IT-Experten von mehr als 4 Monaten vor.
  • Die gesamte Leistungsentschädigung betrug mehr als € 35.000

Fazit

Nur durch die bestehende spezielle IT-Tagegeldabsicherung konnte der IT-Freiberufler seine komplizierte Beinfraktur in aller Ruhe auskurieren und war nicht gezwungen vor Abschluss des Heilungsprozesses das nächste Projekt  frühzeitig zu beginnen. Auf angesparte Reserven (auch für Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge) musste nicht zurückgegriffen werden, da die spezielle Betriebsunterbrechungs- und Krankentagegeldabsicherung IT-Tagegeld hierfür eingesprungen war und die geplanten Honorarausfälle kompensierte.

Ein wichtiger Blick auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen


Im Falle der erläuterten Beispielleistung sind insbesondere 4 Versicherungsbausteine von besonderer Bedeutung:

Keine Wartezeit

Obwohl der Vertragsabschluss erst kurz vor dem Schadenfall lag, besteht im Rahmen der IT-Tagegeldversicherung keine spezielle Wartezeit für die erste Inanspruchnahme dieser Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft ist ab dem ersten Tage voll eintrittspflicht.

Ganz im Gegensatz zu einer privaten Krankentagegeldversicherung. Wird diese separat abgeschlossen so beträgt die Wartezeit i.d.R. 3 Monate. Auf besonderen Antrag und mit Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Vorversicherung kann ein Wartzeiterlass vereinbart werden.

Absicherung des vollen Deckungsbeitrages

Es kann der gesamte Jahresumsatz abzüglich den variablen Kosten abgesichert werden. Somit kann der gesamte Gewinn zuzüglich den Fixkosten (z.B. Leasingraten, Personalkosten, Versicherungsbeiträge) versichert werden. Aufwendungen, die durch einen krankheitsbedingten Ausfall nicht anfallen, zählen zu den variablen Kosten (z.B. Reisekosten und Übernachtungskosten für ein IT-Projekt)  und sind verständlicherweise nicht abdeckbar. Dies ist explizit in den Versicherungsbedingungen des IT-Tagegelds in Artikel 4 und 5 geregelt.

Im Rahmen des gesetzlichen Krankentagegeldes wäre nur ein Tagessatz von maximal ca. € 85 absicherbar gewesen. Bei gleicher Karenzzeit von 42 Tagen hätte die gesetzliche Kasse nur ca. € 8.000 leisten müssen.
Für eine private Krankentagegeldversicherung gilt die niedrigere Erstattung analog!

Reduzierung der Karenzzeit bei Unfällen und stationären Aufenthalten

Liegt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall oder einen mindestens 48 Stunden dauernden stationären Krankenhausaufenthalt vor, so reduziert sich die vereinbarte Karenzzeit bedingungsgemäß um 7 Tage. Diese besondere Leistungserweiterung wird im Artikel 6 der Versicherungsbedingungen der IT-Tagegeldversicherung geregelt.

Unser IT-Experte hatte damit bereits ab dem 35. Tag (42 Tage vereinbarte Karenzzeit abzüglich 7 Tage) Leistungen erhalten. Die zusätzliche Entschädigungszahlung brachte ihm ein finanzielles Plus von € 2.450.

Kündigungsverzichtklausel im Schadenfall

Die wichtigste Klausel für die IT-Tagegeldversicherung ist der einseitige Kündigungsverzicht des Versicherers nach einem Schadenfall. Die Regelung der Klausel 52 in den Versicherungsbedingungen verhindert die Möglichkeit, durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schaden ein langfristig "negatives Gesundheitsrisiko" vorzeitig zu kündigen. Diese Sonderklausel ist immer obligatorischer Vertragsbestandteil des IT-Tagegelds.

Hinweis: die durchgeführte Marktuntersuchung von KuV24 (Stand September 2006) stellte nur bei 30 Prozent der Anbieter eine Kündigungsverzichtklausel im Schadenfall fest.

Tipps im Leistungsfall und Tipps beim Vertragsabschluss

(die beispielhafte Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Im Leistungsfall

  • Bitte melden Sie schnellstmöglich eine vorliegende vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder eine Betriebsunterbrechung ausgelöst durch einen Sachschaden. Die Schadenmeldung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit dem Versicherer zu melden. 
  • Ausnahme: die versicherte Person ist wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder sonstiger außerhalb seines Einflussbereiches liegender Umstände an der rechtzeitigen Meldung gehindert worden.
  • Die Schadenmeldung kann formlos per Brief, per Mail oder per Fax erfolgen. Idealerweise leiten Sie die Unterlagen über KuV24, damit diese auch über den Leistungsfall informiert ist und Ihnen bei der Abwicklung unterstützend helfen kann.
  • Um eine schnelle Entschädigungsleistung zu ermöglichen, benötigt die Versicherungsgesellschaft von Ihnen eine ausgefüllte Schadenanzeige (als pdf-download jederzeit über KuV24 verfügbar) sowie eine Bestätigung des behandelten Arztes über Beginn, voraussichtliche Dauer und genaue Diagnose der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
  • Bei voraussichtlich längerer Arbeitsunfähigkeit erbringt die Versicherungsgesellschaft im 14-tägigen oder 4-wöchigen Rhythmus nachschüssige Teilzahlungen. Wünschen Sie solche Abschlagszahlungen, muss dies dem Versicherer gesondert mitgeteilt werden. Ansonsten erfolgt die komplette Schadenregulierung nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Betriebsunterbrechung. Insgesamt beträgt die maximale Leistungsdauer 24 Monate für das IT-Tagegeld. 

Beim Vertragsschluss

  • Bitte beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Online-Formular gewissenhaft und vollständig. Die Versicherungsgesellschaft kann bei unwahren Angaben im Schadenfall die Leistung reduzieren oder sogar ganz verweigern. Reichen die Angaben im online-Formular der Versicherungsgesellschaft nicht aus, erfolgt zunächst eine Rückfrage bei Ihnen oder auf Kosten des Versicherers wird eine sogenannte Arztanfrage beim angegebenen Behandler eingeholt. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht!
  • Bitte wählen Sie einen Tagessatz, der dem Deckungsbeitrag (siehe obige Erklärung) Ihrer Einkünfte entspricht.
  • Verschieben Sie ggf. die Karenzzeit aus Beitragsgründen nach hinten zugunsten des tatsächlich benötigten Tagessatzes um bei längerer Arbeitsunfähigkeit Ihre finanzielle Lücke auch komplett schließen zu können.
  • Mit dem KuV24-Onlinerechner können Sie auf einen Blick, die für Sie geeignetste Variante (gewünschter Tagessatz - Anzeige aller Karenztage mit Beitragsausweis) einfach berechnen und unkompliziert online beantragen.

 

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Dipl.-Kfm. Manfred Vosseler

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