Privates Krankentagegeld

Bei der privaten Krankentagegeldabsicherung wird von der Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall der versicherte Tagessatz bezahlt. Kürzere oder längere Karenzzeiten oder höhere Tagessätze als € 91,87 sind im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich und durchaus üblich. Das Krankentagegeld kann zusammen mit einer privaten Krankenvollversicherung oder eigenständig als Zusatzversicherung (z.B. zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes) abgeschlossen werden.

Vorteile

  • Leistungsdauer nicht begrenzt
    Die Leistungsdauer des privaten Krankentagegeldes ist nicht begrenzt, jedoch erfolgt die Leistung nur, solange vorübergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, z. B. bis Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
  • Krankengeld steuerfrei
    Im Leistungsfall ist das Krankengeld steuerfrei, jedoch sind die Beiträge nur im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.
  • Kürzere Karenzzeiten
    Es sind kürzere Karenzzeiten als beim gesetzlichen Krankengeld möglich (z. B. bereits ab dem 3. oder 7. Tage)

Nachteile

  • Nur der Gewinn versicherbar
    NICHT das gesamte Einkommen sondern nur der Gewinn ist versicherbar! Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate NICHT übersteigen (§ 4 Abs. 2 MB/KT). Sinkt das Nettoeinkommen (bei Selbstständigen und Freiberuflern = Gewinn vor Steuern!Ermittlungsschema Gewinn:

    Umsatz
    - Fixkosten (z.B. Miete, Leasing, Versicherungsbeiträge)
    - variabler Kosten (z.B. Reisekosten)
    - Abschreibungen
    = Gewinn vor Steuern

    Gewinn vor Steuern/360 Tage = max. Kranken(tage)geld
    Mehr Informationen
    )  unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung das Krankentagegeld herabsetzen (§ 4 Abs. 4 MB/KT). Dies kann für einen Selbstständigen bzw. Freiberufler bei Arbeitsunfähigkeit zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen.
  • Kein Anspruch im Ausland
    Es besteht kein Krankentagegeldanspruch nach MB/KT bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland (jedoch bei akut auftretenden Krankheiten und Unfällen Zahlung (nur) für die Dauer eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus); z.T. abweichende Bedingungen bei manchen Krankentagegeld-Versicherern.
  • Gesundheitsprüfung erforderlich
    Bei Antragstellung führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann dies zur Ablehnung des Antrages führen oder Risikozuschläge werden zum normalen Beitrag zusätzlich erhoben.
  • Nur bei Krankeit und/oder Unfall
    Keine Leistung bei Betriebsunterbrechung aufgrund von Sachschäden.
  • Lange Wartezeiten
    Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, diese kann unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden (z.B. ärztliches Zeugnis oder Anrechnung der privaten oder gesetzlichen Vorversicherung).
  • Hohe Beiträge
    die Beiträge sind i.d.R. höher als beim IT-Tagegeld.

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