Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Versicherungsbeitrag des IT-Tagegelds?

Leider gibt es bisher keine bundeseinheitliche Festlegung der Obersten Finanzbehörde. 
  • Die Beiträge zur IT-Tagegeldversicherung werden zwar meist vom Finanzamt noch als Betriebsausgabe anerkannt. Versicherungsleistungen sind dem gegenüber dann als Betriebseinnahmen anzusehen und der Gewinnanteil ist nach Abzug der Kosten zu versteuern.
  • Eine am 27.6.2012 veröffentlichte Bundesfinanzhofentscheidung (Urteil vom 24.8.2011, AZ VIII R 36/09) vertritt eine andere Rechtsauffassung, gemäß der die Beitragsanteile, die Krankheit und Unfall abdecken, nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Im Schadenfall sind diese Versicherungsleistungen dann jedoch auch nicht als Betriebseinnahmen anzusehen.
    Das genannte Urteil finden Sie hier: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=26232 

    Da diese höchstrichterliche Entscheidung voraussichtlich bald eine einheitliche Handhabung bei den Finanzämtern in Deutschland nach sich ziehen wird, sollten die Versicherungsgesellschaften dazu übergehen, die Beiträge in den Beitragsrechnungen künftig entsprechend aufgeteilt auszuweisen in
    - als Betriebsausgaben abzugsfähige Kosten der Betriebsunterbrechungsversicherung und
    - der nicht als solche abzugsfähige Beiträge für die Versicherungsleistungen bei Krankheit und Unfall.
  • weiter links zum Thema steuerliche Anerkennung:
    - Urteil Finanzgericht Niedersachsen BFH-AZ.: I R 16/13
    - Bundesfinanzhof Urteil vom 19.05.2009, VIII R 6/07

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