Besteht im Rahmen des privaten Krankentagegeldes weltweiter Versicherungsschutz?

  • In der Krankentagegeldversicherung erstreckt sich nach § 1 der Musterbedingungen (MB/KT) der Versicherungsschutz grundsätzlich auf Deutschland (Deutschlandgeltung).
  • Bei Arbeitsunfähigkeit im europäischen Ausland wird das versicherte Krankentagegeld nur für die Dauer eines durch akute Erkrankung oder Unfall medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.
  • Außerhalb Europas besteht - ohne daß besondere Vereinbarungen getroffen wurden - bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz. Die Tarifbedingungen sehen z.T. eine Erweiterung des Geltungsbereiches, d.h. eine räumliche (z.B. auf außereuropäische Länder) und/oder umfangmäßige (z.B. bei ambulanter Behandlung innerhalb Europas) Ausdehnung vor.

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