Bei Tod bzw. notwendiger Schließung des Betriebes wegen vollständiger Berufsunfähigkeit der versicherten Person oder krankheitsbedingter Aufgabe leistet der Versicherer für bis zu 6 Monate (für nachgewiesene nötige Betriebsauslagen bzw. Kosten für die Liquidierung). Dies ermöglicht Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen alles in Ruhe zu regeln.