Was muss ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen beachten?

  • Sie sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
  • Sie sollen alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantworten. Unwahre oder unvollständige Angaben können die Ungültigkeit des Versicherungsvertrages zu Folge haben.

Unter den Infobuttons im Antragsprozess finden Sie weitere nützliche Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Fragen. Wenn Sie sich dennoch bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht sicher sind oder Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an KuV24 unter der Nummer +49 (0)731-27703-63 oder per Mail info@KuV24.de

Kurze Checkliste zu den Gesundheitsangaben

  1. Bitte achten Sie auf die Abfragezeiträume. Es wird entweder nach dem aktuellen Gesundheitszustand oder nach abgeschlossenen Zeiträumen gefragt (z.B. die letzten 5 oder die letzten 10 Jahre). Sind Krankheiten, Beschwerden oder Unfälle und deren Behandlungen sowie zugehörige Untersuchungen außerhalb des gefragten Zeitraumes aufgetreten, sind diese NICHT anzugeben!
  2. Sie dürfen als medizinischer Laie alle Fragen ohne Fachtermini oder exakte Diagnosen beantworten, sofern Ihnen diese nicht bekannt sind. Eine Rückfrage bei Ihrem Arzt oder sonstigen Behandler kann in Einzelfällen sinnvoll sein, es genügt aber generell, wenn Sie die Daten angeben, die Ihnen als Patient im Zusammenhang mit den Untersuchungen und Behandlungen mitgeteilt wurden.
  3. Regelmäßige Check-Up´s oder Vorsorgeuntersuchungen OHNE Befund müssen nicht angegeben werden.
  4. Wenn Sie Vorerkrankungen angeben, beachten Sie bitte jeweils den Grund bzw. die Art der Beschwerde anzugeben:
    • Zeitraum oder Dauer der Beschwerden und/oder der Behandlung inkl. verordneter Medikamente angeben
    • den Behandler (Fachrichtung, Name und Adresse) angeben
    • und vor allem das Ergebnis bzw. die Folgen anzugeben - z.B. „ohne Folgen ausgeheilt", „seit...beschwerdefrei"
  5. Sollten dem Versicherer für eine abschließende Beurteilung noch Informationen fehlen, wird er Ihnen einen Fragebogen zuschicken oder direkt Informationen beim Arzt einholen (so genannte Arztanfrage). Dies Kosten dafür trägt der Versicherer.

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