Ist bei der Antragsstellung ein Einkommensnachweis erforderlich?

Bis zu einem gewünschten Tagessatz in Höhe von € 416 ist kein Nachweis Ihres Einkommens erforderlich.

Ab einem Tagessatz in Höhe von € 416 ist ein Nachweis über Umsatz und Kosten bei der Antragstellung des IT-Tagegelds erforderlich. Diese Nachweis kann in Form

  • einer Einnahmeüberschussrechnung,
  • einer Gewinnermittlung,
  • durch Einkommenssteuerbescheide oder
  • in Form einer BWA (betriebswirtschaftlichen Auswertung) erbracht werden.

Im Nachweis sollten zumindest die letzen 12 Monate vor der Antragstellung dargestellt sein.

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