Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zum beantragten Versicherungsbeginn. Voraussetzung ist die abgeschlossene Risikoprüfung und Annahme des Antrages durch den Versicherer. Die Annahme wird durch das Zusenden der Versicherungspolice dokumentiert.

Hinweis zum beantragten Versicherungsbeginn:

Der Antrag kann frühestens zwei Monate (angebrochener Monat zählt mit) vor dem gewünschten Versicherungsbeginn gestellt werden.

Beispiel: Antragsdatum 13.01.2010, dann ist der späteste, zulässige Versicherungsbeginn am 01.03.2010.

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