Erhalte ich weiterhin Leistungen aus der BU wenn ich vorübergehend (z.B. im Rahmen der Elternzeit) aus dem Berufsleben ausscheide?

Ja, bei einem guten BU-Versicherer besteht der Versicherungsschutz weiter.

Wird während dieser Zeit von Ihnen eine Leistung beantragt, so ist für die Beurteilung der BU die von Ihnen vor dem Ausscheiden konkret ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung maßgebend.

 

 

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