Signifikante Auswahlkriterien bei BU-Versicherungen

Ihre Frage:

Ich bin bei Recherchen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf verschiedene Ratingagenturen gestoßen. Diese stuften wiederholt eine Reihe von Kriterien als signifikant für den Leistungsumfang und die Kundenfreundlichkeit einer BU-Versicherung ein. Könnten Sie bitte das konkrete Angebot der Nürnberger, die in Ihrem Beitragsvergleich mit sehr gut abgeschnitten hat, anhand der nachfolgenden Punkte überprüfen? Erfüllt die Nürnberger alle diese Kriterien oder gibt es Abweichungen?

  • Rückwirkende Leistung der BU bei 6-monatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit
  • Rückwirkende Leistung der BU bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls
  • Verkürzter Prognosezeitraum von sechs Monaten
  • Eindeutiger Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf unübliche Vorschriften und Leistungseinschränkungen
  • Verzicht auf §19 VVG
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Auch bei Nachprüfung keine abstrakte Verweisung
  • Umfassende Nachversicherungsgarantien
  • Begrenztes Rücktrittsrecht des BU-Versicherers

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Die von Ihnen genannten Kriterien spielen neben dem Beitrag auch aus unserer Sicht eine sehr entscheidende Rolle bei der optimierten Auswahl einer geeigneten BU-Versicherung. Ich habe die von Ihnen genannten Kriterien mit unserer Vergleichssoftware für Sie ausgewertet. »Hier die Ergebnisse der Überprüfung.

Hierzu noch zwei Anmerkungen:

  1. Zum Jahreswechsel 2007/2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) reformiert.
    Den von Ihnen zitierten § 41 gibt es nun nicht mehr. Das "Alles-oder-nichts-Prinzip" wurde aufgegeben. Ich habe den an diese Stelle getretenen Verzicht auf § 19 VVG und die Befristung nach § 21 VVG in die Kriterienübersicht aufgenommen (siehe Frage F6 und F10).
  2. Der Punkt "Umfassende Nachversicherungsgarantien" spielt bei BU-Renten ab 2.500 EUR eine untergeordnete Rolle, da die meisten Gesellschaften die Nachversicherungsgarantien auf insgesamt 30.000 EUR Jahresrente (2.500 EUR mtl.) begrenzen. Einige wenige Ausnahmen gehen bis 36.000 EUR Berufsunfähigkeitsrente im Jahr. Oft ist die Erhöhung pro Ereignis auf 25 % der versicherten Rente - insgesamt jedoch nicht mehr als 6.000 EUR Jahresrente (500 EUR mtl.) - begrenzt. Die BU-Versicherung Dialog bietet als Ausnahme gegen einen separaten Mehrbeitrag die Nachversicherungsgarantie bis 40.000 EUR an. Jedoch nur bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren bei Vertragsabschluss (d. h. bis Jahrgang 1973).

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