Sonstige Verhinderungsgründe (Mai 2008)

Das IT-Tagegeld leistete bisher bei einer Betriebsunterbrechung verursacht durch einen Sachschaden und auch bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit und bei Unfällen. Sonstige Verhinderungsgründe, wie z.B. Flugverspätungen, unvorhergesehene Kriegsereignisse oder Todesfälle von nahen Angehörigen waren bisher vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Seit 2008 wurden die Versicherungsbedingungen um diesen weiteren Baustein (sonstige Verhinderungsgründe) erweitert. Die Entschädigungsleistung für solche Verhinderungsgründe kann bis zu 14 Tagessätze je nach Ereignis betragen. Dieser Mehrwert gilt für alle IT-Tagegeldversicherungen ohne Zusatzbeitrag und für alle bestehenden Versicherungsverträge unabhängig vom ursprünglichen Versicherungsbeginn.

Der Schadenfall

Unser IT-Experte hatte erst im vergangenen Jahr das spezielle IT-Tagegeld mit einem Tagessatz von 200 Euro und einer Karenzzeit von 14 Tagen abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss hatte das KuV24-Expertenteam den Leistungsumfang bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall sowie bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines Sachschadens ausführlich erläutert. Im Rahmen eines Infomails wurde der IT-Experte dann auch zum Jahreswechsel über die neuen Leistungserweiterungen für die "sonstigen Verhinderungsgründe" informiert.

Tod des Vaters unterbricht IT-Projekt 

Durch einen unerwarteten Todesfall in der Familie im März 2008 mußte der IT-Dienstleister sein aktuelles Projekt zwingend unterbrechen, um die Beerdigung seines Vaters zu organisieren und die restlichen Formalitäten abzuwickeln. Da sein Versicherungsvertrag bereits im Jahre 2007 begonnen hatte, war er sich nicht sicher, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung bestand und wenn ja in welcher Höhe?

Die Schadenabwicklung

Über die KuV24-Hotline erhielt er kompetente Auskünfte und vorab die telefonische Bestätigung, dass für den geschilderten Sachverhalt Versicherungsschutz bestehe. Eine Kopie der Sterbeurkunde reichte als Nachweis aus. Die Versicherungsgesellschaft erstattete unbürokratisch drei Tagessätze in Höhe von € 600 pauschal innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Nach den erweiterten Versicherungsbedingungen ABFTD 2008 Artikel 1 (3.1)) steht dem IT-Freiberufler eine finanzielle Entschädigung in Höhe von drei Tagessätzen durch diesen persönlichen Verhinderungsgrund zu.

Trotz des traurigen Anlasses war der IT-Experte von dieser Leistung und der schnellen Schadenregulierung seiner Tagegeldversicherung angenehm überrascht.

Alle Verhinderungsgründe im Überblick

  • Todesfall naher Angehöriger (Erstattung von 3 Tagessätzen)
  • Flugverspätungen bzw. Flugausfälle (Erstattung von bis zu 7 Tagessätzen)
  • Kriegsereignisse oder innere Unruhen im Ausland (Erstattung von bis zu 14 Tagessätzen)


Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Dipl.-Kfm Manfred Vosseler

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