In welchen Fällen erlischt der Vertrag ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit?

  • Bei endgültiger Aufgabe der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit als IT-Experte wird der Vertrag mit dem Tag der Betriebsaufgabe aufgehoben (Risikowegfall)
  • Bei Eintritt der dauernden Arbeitsunfähigkeit (z.B. Berufsunfähigkeit).
  • Mit Ablauf des Jahres in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat.
  • Besteht für einen oder mehrere Versicherungsfälle innerhalb von 24 Monaten Anspruch auf Leistung im Gesamtausmaß von 730 Tagen (inkl. vereinbarter Karenzzeit) so erlischt der Versicherungsschutz.

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