Gesichertes Einkommen: Und wenn es brennt?

Ihre Frage:

Ich interessiere mich für das IT-Tagegeld, zu dessen Konzept ich einige Fragen habe. In meiner Heimatstadt besitze ich ein Büro. Da ich allerdings die Woche über auswärts tätig bin, nutze ich dieses nur am Wochenende. Was passiert nun z.B. bei einem Brand. Da ich weiterhin arbeiten kann, liegt nach meinem Verständnis keine Betriebsunterbrechung vor - die Versicherung würde also den Schaden nicht ersetzen. Oder sehe ich da etwas falsch?

Außerdem: Ist der Brand durch einen elektrischen Defekt (Kurzschluss/Überspannung) verursacht, so wird das Gerät, welches der Ausgangspunkt (des Brandes) ist, laut Versicherungsbedingungen nicht ersetzt. Sehe ich das so richtig?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Erlauben Sie mir ein paar generelle Anmerkungen vorab: Unserem Konzept des IT-Tagegelds liegt unter anderem die Annahme zugrunde, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, die Sie daran hindern können, Einnahmen zu erzielen. Unabhängig davon, ob Sie krank werden, einen Unfall erleiden oder ein Sachschaden Sie von der Arbeit abhält - hier kann Sie die in unserem Konzept beitragsfrei eingeschlossene Betriebsunterbrechungsversicherung vor größerem finanziellem Schaden bewahren.

Die Idee ist es, eine Unterbrechung Ihrer Arbeit aufgrund eines Sachschadens auszugleichen (Karenzzeit sind hier 0 Tage).

Bei einem Brand oder Wasserschaden oder Einbruch im Büro zu Hause, egal ob unter der Woche oder am Wochenende, werden Sie ohne Zweifel ein paar Tage beschäftigt sein um wieder alles zum "Laufen" zu bringen. Als Stichpunkte fallen mir spontan ein: Schadenabwicklung, Versicherung, Handwerker, Anschaffung neuer Geräte, Konfigurieren des neuen Laptop oder Rechners und und und. Sie werden während dieser Arbeiten sicher nicht gleichzeitig beim Auftraggeber Ihre Leistung voll erbringen können und genau diese "Betriebsunterbrechung" gilt es auszugleichen.

Geschädigte Geräte werden natürlich von der Betriebsunterbrechung nicht versichert, denn dies fällt in eine andere Versicherungssparte. Hierzu besteht z.B. bei den meisten Hausratversicherern Versicherungsschutz für das oder die Arbeitszimmer. Sollten Sie ein separates Büro angemietet haben, kann das Inventar über eine Inventarversicherung und elektronische Geräte am besten über eine Elektronikpauschalversicherung abgesichert werden. Bei der Elektronikversicherung wären dann auch die mobilen Geräte (z.B. Laptop) an einem anderen Ort versichert.

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