Was muss beim IT-Tagegeld beachtet werden?

Ihre Frage:

Ihr Beitrag zur IT-Einkommenssicherung hat mich veranlasst, intensiver über das Thema nachzudenken. Ich bin Freiberufler (mit Familie), noch nie krank gewesen, habe Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankentagegeldversicherung (zwar mit hohen Karenztagen, aber mit eher geringem Tagessatz).

Meine Nettotagesätze sind etwas über 600 EUR und ich bin über das Jahr hin ausgelastet. Nun überlege ich mir, eine IT-Tagegeld mit 400 EUR Tagessatz und 42 Karenztagen anzulegen. Dann sollte allerdings meine bisherige private Krankentagegeldversicherung gekündigt werden (dies ist aber nur ab 1.6.2008 möglich). Was sollte man noch berücksichtigen?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

U.a. folgende Punkte scheinen mir im Hinblick auf Ihre Überlegungen wichtig:

  1. Der vereinbarte Tagessatz wird beim IT-Tagegeld nicht nur für 5 Arbeitstage pro Woche Ausfall, sondern für jeden Kalendertag gezahlt. In Ihrem Fall wären das bei 400 € Tagessatz eine Versicherungsleistung von 12.000 € pro Monat.
  2. Die Versicherungssumme soll dem Deckungsbeitrag, also dem Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten entsprechen (variable Kosten können bei einem IT-Freiberufler z. B. Reisekosten sein). Ich zitiere hier unsere Versicherungsbedingungen: "Deckungsbeitrag im Sinne dieser Bedingungen ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen (Abs. 2) und den variablen Kosten (Abs. 3). Im Falle eines Verlustes ist der Deckungsbeitrag der Saldo aus den im Falle einer Betriebsunterbrechung weiterlaufenden (fixen) Kosten und dem Verlust, den der Betrieb auch ohne Unterbrechung ausgewiesen hätte."
  3. Im Gegensatz zu Ihrer bestehenden Krankentagegeldversicherung ist die IT-Einkommenssicherung (IT-Tagegeld) im Sachversicherungsbereich angesiedelt. Dort hätte normalerweise der Versicherer nach einem regulierten Schadenfall ein Kündigungsrecht. Bei der Krankentagegeld Absicherung IT-Tagegeld wird bedingungsgemäß auf dieses Kündigungsrecht nach einem Schaden verzichtet. Ebenfalls gibt es keine reguläre Kündigungsmöglichkeit in den ersten 10 Jahren des Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft.
  4. Bitte beachten Sie, dass Sie den Online-Antrag nur 2 Monate in die Zukunft stellen können. Ich würde eine Kündigung Ihrer Krankentagegeldversicherung erst dann vornehmen, sobald Sie die schriftliche Annahmeerklärung des IT-Tagegeld-Vertrages erhalten haben (außer, Sie müssen keine Vorerkrankungen angeben). Dadurch ergibt sich u.U. eine temporäre Überschneidung beider Verträge. Dies ist meiner Meinung nach die sinnvollste Lösung, damit keine Versorgungslücke entsteht (Krankentagegeld bereits gekündigt - IT-Tagwgeld-Annahme noch nicht erfolgt).
  5. Sie schreiben nur von der möglichen Kündigung Ihrer Krankentagegeldversicherung. Die Entscheidung, die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu kündigen, ist richtig, denn das IT-Tagegeld kann keine BU-Versicherung ersetzen. Geleistet wird beim IT-Tagegeld nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (bis zu 24 Monate) - nicht bei Berufsunfähigkeit.
  6. Das IT-Tagegeld kann übrigens auch ergänzend zu einer bestehenden Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden (Sie schreiben vom geringen Tagessatz Ihrer bestehenden Versicherung). Über die Krankentagegeldversicherung können Sie den Gewinn, nicht aber die Fixkosten bedingungsgemäß versichern. Durch das IT-Tagegeld ist die Absicherung der laufenden Kosten sehr gut möglich. Das bestehende Krankentagegeld (z.B. 100 €/Tag), ergänzt um den Tagessatz der IT-Tagegeld-Versicherung (z.B. 300 €/Tag) deckt dann die gesamte Versorgungslücke (400 €/Tag) optimal ab.

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