Kann der Versicherungsvertrag bei bestimmten Umständen erlöschen, ohne das eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen wurde?

Bei bestimmten Lebensumständen bzw. Leistungsfällen gelten nachstehende Regelungen:

Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf:

  • wenn für einen oder mehrere Versicherungsfälle innerhalb von 24 Monaten Leistungen im Gesamtausmaß von 730 Tagen (inklusive vereinbarter Karenzzeit)erbracht wurden
  • bei endgültiger Schließung des Betriebes oder sonstigem Wegfall des versicherten Interesses (Geschäftsaufgabe, Gewerbeabmeldung); eine Betriebsverlegung (Umzug) führt nicht zum Erlöschen des Vertrages
  • wenn die im Versicherungsschein namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person das 65. Lebensjahr vollendet hat (eine Fortführung des Vertrags kann auf Antrag bei der Generali formlos gestellt werden).

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