Welche Besonderheiten treten bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Unfall auf?

In mehreren Fällen sind Besonderheiten im Hinblick auf die Karenzzeiten zu beachten:

  • Stationärer Krankenhausaufenthalt (mind. 48 Stunden): Verkürzung der Karenzzeit um 7 Tage
  • Unfall: Verkürzung der Karenzzeit um 7 Tage
  • Bertiebsunterbrechung durch Sachschaden: Karenzzeit 0 Tage
  • Sonstige Verhinderungsgründe: Karenzzeit 0 Tage

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