Welche Fälligkeiten des Versicherungsbeitrages kann ich wählen?

Sie können zwischen ein halbjährlichen und einer jährlichen Fälligkeit des Versicherungsbeitrages wählen.

Halbjährliche Fälligkeit des Versicherungsbeitrags

Versicherungsbeitrag wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres fällig

Antrag am 1.9.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.9. für kommende 4 Monate (bis 1.1.),
                          dann Halbjahresabbuchung am 1.1. für kommende 6 Monate

Antrag am 1.5.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.5. für kommende 2 Monate (bis 1.7.),
                          dann Halbjahresabbuchung am 1.7. für kommende 6 Monate

Jährliche Fälligkeit des Versicherungsbeitrags

Versicherungsbeitrag wird jeweils zum 1.7. eines Jahres fällig

Antrag am 1.3.: anteilige Abbuchung des Beitrags am 1.3. für kommende 4 Monate (bis 1.7.),
                          dann Jahresabbuchung am 1.7. für kommende 12 Monate

Laufzeit

Beispiel: Antrag am 1.3.2010

  • anteilige Rechnung am 1.3.2010 für 4 Monate (bis 1.7.2010),
  • Halbjahres- bzw. Jahresrechnung am 1.7.2010
  • Laufzeit bis 1.7.2020

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