Steht mir der Tagessatz im Krankheitsfall pro Arbeitstag oder pro Kalendertag zu?
Der Tagessatz wir Ihnen im Krankheitsfall pro Kalendertag ausbezahlt. Das bedeutet, Sie erhalten den versicherten Tagessatz 7 Tage pro Woche bzw. 30 Tage pro Monat.
Beachten Sie allerdings Ihre vereinbarte Karenzzeit.