Steht mir der Tagessatz im Krankheitsfall pro Arbeitstag oder pro Kalendertag zu?

Der Tagessatz wir Ihnen im Krankheitsfall pro Kalendertag ausbezahlt. Das bedeutet, Sie erhalten den versicherten Tagessatz 7 Tage pro Woche bzw. 30 Tage pro Monat.

Beachten Sie allerdings Ihre vereinbarte Karenzzeit.

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