Weltweiter Versicherungsschutz auch im Urlaub?

Ihre Frage:

In den Versicherungsbedingungen habe ich gelesen, dass für Personenschäden weltweiter Versicherungsschutz besteht. Unterscheidet die Generali ob ein Schaden im Urlaub oder auf Geschäftsreise eingetreten ist? Hat dies auch Auswirkungen auf die Schadenregulierung?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz für das Personenschadenereignis weltweit. Für die Generali spielt es keine Rolle, ob Sie privat oder beruflich bedingt unterwegs sind. Jedoch gibt es bei der Schadenregulierung und Schadenbeurteilung erhebliche Unterschiede!

Eine Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft tritt dann ein, sobald eine Betriebsunterbrechung vorliegt.  Für Personenschäden muss eine vollständige Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall vorliegen.

Wenn der Betrieb aufgrund des privaten Urlaubes sowieso geschlossen ist, findet auch in dieser Zeit kein versicherter Unterbrechungsschaden statt. Der Leistungsfall tritt zwar mit der Erkrankung der versicherten Person ein, aber die Leistung wird erst ab jenem Tag gerechnet, an dem das Geschäft wieder seinen ordentlichen Betrieb aufgenommen hätte. Dies ist i.d.R. die geplante Rückkehr aus dem privaten Urlaub.

Anders liegt der Fall, wenn Sie sich auf Dienstreise im Ausland befinden und somit betriebsgebunden unterwegs sind. Hier findet dann bei einer Erkrankung der Unterbrechungsschaden sofort statt. Die versicherte Leistung wird dann ab dem Tag der beruflichen Unterbrechung geleistet.

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