Unterlassene Wartung und Pflege

Um den Auftraggeber langfristig zu binden, werden oft nach Abschluss von EDV-Projekten Service- und Wartungsverträge abgeschlossen. Der IT-Experte kann mit laufenden Einnahmen rechnen und der Auftraggeber erhält eine regelmäßige Betreuung. Trotzdem findet man in den IT-Haftpflicht Versicherungsbedingungen immer noch folgende Ausschlussformulierung:

  • "nicht versichert sind ... Ansprüche, die daraus resultieren, dass der Versicherungsnehmer die geschuldete Wartung oder Pflege von Hard- und Software, Datenbanken oder Computernetzwerken nicht durchführt".

Werden Wartungs- und Pflegeintervalle nicht regelmäßig durchgeführt, hat ein Versicherer auch hier die Möglichkeit über diese Ausschlussklausel eine Schadenablehnung vorzunehmen.

  • Wichtig: die über KuV24 angebotene IT-Haftpflichtversicherung verzichtet komplett auf die verbraucherunfreundliche Klausel für unterlassene Wartung und Pflege!
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