Versicherungsschutz für IT-Freiberufler

Ihre Frage: 

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum korrekten Ausfüllen Ihres Online-Antrags.

Ich möchte über Ihre Website eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen (Net-IT-Police, Grund-Deckung zum Start-Up-Tarif). Wie Sie wissen, beinhaltet der Online-Antrag bei der Angabe der persönlichen Daten die Frage nach dem Datum der Firmengründung.

Mein Problem: Ich bin IT-Freiberuflerin und habe keine Firma gegründet. Deshalb die Frage: Ist Ihre Versicherung auch für Freiberufler passend? Falls ja: Wie muss ich die Frage nach dem Datum der Firmengründung beantworten?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Zunächst: Vielen Dank, dass Sie so genau nachfragen. Versicherungstechnisch hat es keine Bedeutung, ob Sie freiberuflich oder selbstständig tätig sind. Denn die über KuV24.de angebotene IT-Haftpflichtversicherung ist gleichermaßen für IT-Freiberufler, selbstständige IT-Experten und IT-Dienstleister konzipiert und geeignet. Geben Sie deshalb bei der Frage nach dem Datum der Firmengründung einfach an, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben.