Beitragszahlung

  1. Die Begleichung des Beitrags erfolgt jährlich im Lastschriftverfahren (Bankeinzug durch den Versicherer).
  2. Sie haben die Möglichkeit bei der Antragstellung die Fälligkeit der Versicherungsbeiträge auf den 01.01. oder zum gewünschten Antragsdatum individuell festzulegen.
  3. Je nach Wahl der gewünschten Hauptfälligkeit wird nur ein anteiliger Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende (Rumpfbeitrag bis zum 01.01.) oder der komplette Jahresbeitrag für 12 Monate erhoben.