Kein Warten auf die IT-Haftpflicht!

Ihre Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die IT-Haftpflicht und habe eine Frage bezüglich eventueller Wartezeiten. Werden bei Abschluss der Versicherung auch bereits laufende Verträge berücksichtigt, ohne Wartezeit? Oder sind Leistungen des Versicherers für bereits vor Versicherungsbeginn geschlossene Verträge ausgeschlossen? Dafür im Voraus herzlichen Dank.

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Es gibt bei der IT-Haftpflicht, die wir anbieten, keine Wartezeiten. Und als Besonderheit sind alle Vorumsätze unbegrenzt und beitragsfrei mitversichert, d. h. alle Projekte, die Sie vor dem Abschluss der IT-Haftpflichtversicherung getätigt haben! Die einzige Einschränkung ist, dass noch kein Schaden aus einem "alten Vertrag" gemeldet wurden bzw. bekannt ist.

Alle anderen uns bekannten Versicherer bieten nur für einen abgeschlossenen Zeitraum (z. B. für 6 oder 12 Monate) eine Mitversicherung der Vorumsätze an, dies jedoch gegen einen Beitragszuschlag, der in der Regel dem regulären Beitrag für den entsprechenden Zeitraum entspricht.

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