Versicherungsschutz auch bei breitem IT-Dienstleistungs-Spektrum

Ihre Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit arbeite ich als Interimsmanager in Abteilungsleiterfunktion unterhalb der Geschäftsleitung. Die Funktion verantwortet den Applikationsbetrieb und den Betrieb der Dezentralen Services (Clients).

Wie kann ich diese erweiterte Tätigkeit als Manager auf Zeit (Interimsmanager) im Rahmen meiner bestehenden IT-Haftpflichtversicherung mit berücksichtigen? 

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Die Mitversicherung Ihrer Tätigkeit als Interimsmanager ist grundsätzlich möglich.

Den erweiterten Versicherungsschutz wird in Form einer kostenpflichtigen Nebenabrede (Klausel) wie folgt dokumentiert:

MANAGEMENT AUF ZEIT In Erweiterung zu I der Versicherungsbedingungen Net-IT Bedingungen 01/2008 besteht Versicherungsschutz für die Tätigkeit Management auf Zeit (Interimsmanagement). Management auf Zeit ist das Treffen von Entscheidungen an Stelle des Auftraggebers. Versichert sind insbesondere Entscheidungen in der Funktion als leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, auch stellvertretendes Mitglied der Leitungsorgane (z.B. Vorstand, Geschäftsführung) und der Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat).

Je nach Einsatz- und Verantwortungsbereich erhebt die Versicherungsgesellschaft einen Zuschlag von bis zu 30 % auf die bisher gezahlte Versicherungsprämie. Die Beurteilung erfolgt immer individuell.

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