Versicherungsschutz auch bei breitem IT-Dienstleistungs-Spektrum

Ihre Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bieten nicht nur IT-Dienstleistungen – mit Schwerpunkt auf digitalen Diktierlösungen, Webdesign und Spracherkennungssoftware – an, sondern arbeiten auch als Schriftdolmetscher und Bildungsträger für hörgeschädigte Menschen. Das heißt, wir führen neben Softwareschulungen auch Schulungen im Umgang mit hörgeschädigten Menschen und deren Hilfsmitteln durch. Sind solche Tätigkeiten in der IT-Haftpflicht mitversichert bzw. versicherbar?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Bei Ihrer Frage verweisen wir auf einen Fall aus der Praxis, bei dem folgende beitragsfreie Nebenabrede getroffen wurde und Ihre aufgeführten Leistungen somit mitversichert wurden:

"In Ergänzung zu Nr. I. Versicherte Risiken der Net-IT Bedingungen 01/2008 
gelten die Tätigkeiten als Bildungsträger, insbesondere Softwareschulungen, Schulungen im Umgang mit hörgeschädigten Menschen und deren Hilfsmitteln, sowie Weiterbildungen zum und Tätigkeit als Schriftdolmetscher mitversichert."

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