Sind Virenschäden gegenüber Dritten versichert?

Ihre Frage:

Soweit ich das verstanden habe, schließen Sie in den Net-IT Bedingungen, II. Risikoausschlüsse 5. Punkt, die Haftung für Computerviren aus. Angenommen, unser System wird trotz aktueller Viren-Software von einem Virus befallen. Dieser führt zu einem Datenverlust und verursacht einen Schaden, den wir gegenüber dem Kunden vertreten müssen. Wäre dieser Schaden durch unsere IT-Haftpflichtversicherung gedeckt?

Das KuV24-Expertenteam antwortet:

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Haftung für Virenschäden NICHT kategorisch ausgeschlossen ist. Versichert sind "… Ansprüche wegen der fahrlässigen (grobe- und leicht fahrlässige) Übermittlung sich selbst reproduzierender schadhafter Codes durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen an Dritte".

Wenn, wie von Ihnen beschrieben, der Datenverlust auf Ihrem Rechner den Kunden schädigt, ist dies im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden ebenfalls versichert. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.

Wussten Sie schon, dass auch der Eigenschaden durch Hackerangriff versichert ist? 
Eine wirkliche Besonderheit der IT-Haftpflichtversicherung ist der beitragsfrei eingeschlossene Eigenschadenbaustein. Dieser versichert die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Website infolge unbefugter Eingriffe Dritter, die nicht zu den mitversicherten Personen gehören. Versicherungsschutz besteht für die Kosten, die dabei entstehen, die eigene Website wiederherzustellen bis in Höhe von maximal 250.000 Euro.

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