Kriterium Alte Leipziger
SecurAL
SV Leben
Top-SBV
1. Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Gemäß § 173 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) darf der Versicherer sein Leistungsanerkenntnis zeitlich befristen und ist dann nur bis zum Ablauf dieser Frist an seine Entscheidung gebunden.
Der Versicherer kann in seinen Bedingungen ausdrücklich auf eine zeitliche Befristung der Leistungsanerkenntnis verzichten.

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ja

ja

2. Lebensstellung genau definiert (Einkommensveränderung)?

Die Definition der "bisherigen Lebensstellung"ist wichtig zur Klärung der Frage, inwieweit der Berufsunfähige eine konkrete Tätigkeit ausüben kann, ohne dass der Versicherer unter Verweisung auf diese Tätigkeit seine BU-Rentenzahlung einstellen kann. Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist diese Lebensstellung sowohl wirtschaftlich (Einkommenshöhe) als auch sozial (Wertschätzung) zu sehen.
Je genauer die Versicherungsbedingungen in diesem Zusammenhang die zumutbare Einkommensminderung definieren, desto besser ist der Versicherte vor der so genannten "konkreten Verweisung"geschützt.

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ja
(20%)

nein

3. Wie lange wird nach Ausscheiden aus dem Beruf dauerhaft auf die abstrakte Verweisung verzichtet?

Beim vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Elternzeit) wird eventuell eine Tätigkeit ausgeübt, die mit dem vorherigen Berufsbild nichts mehr zu tun hat und nur zeitweise vorgesehen ist. Somit sollte bei der BU-Prüfung der zuletzt ausgeübte Beruf - vor der Unterbrechung - geprüft werden.
Scheidet der Versicherte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit vorübergehend oder endgültig aus seinem Beruf aus, ist es wichtig, dass sich der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung im Schadenfall immer an der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit orientiert und so auch in diesem Fall keine abstrakte Verweisung möglich ist.

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dauerhaft

nein
(3 Jahre)

4. Leistung auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nur bei fahrlässigen Verstößen sind die Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn dabei eine Berufsunfähigkeit verursacht wurde. Insbesondere im Straßenverkehr kommen auch bei Menschen ohne jegliche kriminelle Energie Gesetzesverstöße vor, die von Gerichten als vorsätzlich bewertet werden; wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel.
Dadurch entsteht das erhebliche Risiko, dass Versicherer die BU-Leistungen verweigern können!

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ja

nein

5. Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall?

Gem. § 172 Versicherungsvertzragsgesetz (VVG) liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, in Folge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann.
Die Formulierung "mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall" ist im Vergleich zur bisher in den Versicherungsbedingungen üblicherweise verwendeten Formulierung strenger gefaßt.
Einige Versicherer verzichten auf den Zusatz "mehr als altersentsprechend".
Vorteil: Der Kunde muss im Rahmen der Leistungsprüfung nicht beweisen, dass der Kräfteverfall "mehr als altersentsprechend" ist.
Wenn ein Arzt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Kräfteverfalls bestätigt, ist es unerheblich, ob dieser Verfall altersentsprechend (also normal) oder mehr als altersentsprechend ist. Die Beweislast läge ggf. beim Versicherten.

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ja

nein

6. Verzicht auf Beitragserhöhung nach § 163 VVG?

Gemäß § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dürfen Lebensversicherungsunternehmen bei schlechtem Schadenverlauf die Beiträge für Berufsunfähigkeitstarife unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erhöhen. Der Versicherer hat somit das Recht, nach Überprüfung durch einen unabhängigen Treuhänder auch für bestehende Verträge den Beitrag anzupassen, wenn sich eine nicht nur vorübergehende Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber seiner ursprünglichen Kalkulation ergibt. Bei diesen Unternehmen sind also weder die (nach Abzug von Gewinnanteilen) zu zahlenden Nettobeiträge noch die Brutto-Tarifbeiträge garantiert.
Bei Versicherern, die in ihren Bedingungen auf ihr Recht nach § 163 VVG verzichten, sind die im Versicherungsschein ausgewiesenen Tarifbeiträge für die gesamte Vertragsdauer garantiert.

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ja

nein

7. Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

Bei der Prüfung eines BU-Falles kann es nicht zuletzt wegen des vielfältigen Informationsbedarfs durch Ärzte oder Gutachter zu erheblichen Verzögerungen kommen. Dadurch ist schwer abschätzbar, wie lange die Leistungsprüfung insgesamt dauert.
Der Versicherer sollte die Bearbeitung jedoch zügig vorantreiben und den Versicherten regelmäßig von sich aus über den Bearbeitungsstatus informieren.

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10 Arbeitstage

4 Wochen

8. Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall mgl.?

Im Leistungsfall steigt die Berufsunfähigkeitsrente in geringem Umfang durch die Überschussbeteiligung des Versicherers. Um die Kaufkraft der BU-Leistung zu erhalten, sollte jedoch die Inflationsrate ausgeglichen werden. Weil die künftige Gewinnsituation des Versicherers unsicher ist und meist unter der Inflationsrate liegt, wird die Möglichkeit, eine garantierte BU-Rentendynamik zu vereinbaren, zunehmend wichtiger.
Bei manchen Versicherern kann gegen entsprechenden Mehrbeitrag die Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall jährlich um einen bei Versicherungsbeginn festgelegten Prozentsatzes erhöht werden.

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ja
max. 3 %

nein

9. Wiedereingliederungshilfe?

Wenn eine Berufsunfähigkeit durch Rückkehr des Versicherten in seinen Beruf oder rechtmäßiger Verweisung auf die Ausübung eines anderen Berufes endet, zahlen manche Versicherer Wiedereingliederungshilfen, meist in Höhe von mehreren BU-Monatsrenten.

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ja

ja

10. Einmalige Sonderzahlung bei erstmaliger BU einschließbar?

Bei einigen Versicherern kann gegen Mehrbeitrag vereinbart werden, dass bei Eintritt der erstmaligen BU zusätzlich zur versicherten BU-Rente eine einmalige (steuerfreie) Kapitalleistung gezahlt wird.
Diese Leistung kann z.B. für erforderliche Umbauten der Wohnung oder des PKWs genutzt werden.

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ja

Anfangshilfe
von 3 Monatsrenten bei erstmaligem Rentenbezug bzw. 9 Monatsrenten bei bestimmten schweren Erkrankungen

11. Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz?

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden können bei einigen Versicherern die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum gestundet werden.
Im Gegensatz zu sonstigen Überbrückungsmöglichkeiten (z.B. befristete Beitragsfreistellungen) bleibt der BU-Schutz bei einer Stundung in voller Höhe erhalten.

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ja

ja

12. ... Beitragsstundung für max.

Je länger eine Beitragsstundung möglich ist, desto wertvoller kann sie bei einem finanziellen Engpass sein.

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24 Monate

12 Monate

13. ... Beitragsstundung zinslos bei Arbeitslosigkeit und gesetzl.Elternzeit?

Der Verzicht auf Stundungszinsen bei Arbeitslosigkeit und gesetzlicher Elternzeit hilft den betroffenen in finanziellen Notlagen.

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ja

bei Arbeitslosigkeit

14. Nachversicherungsoption bis

Bei der Nachversicherung kann der BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, etc.) erhöht werden.
Nachversicherungen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt.

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Alter 50 Jahre

Alter 40 Jahre

15. ... Nachversicherung auch ohne Ereignis möglich?

Bei der Nachversicherung kann der BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, etc.) erhöht werden.
Nachversicherungen sind bei den Versicherern unterschiedlich geregelt.
Bei einigen Versicherern kann die Nachversicherung auch ohne bestimmtes Ereignis ausgeübt werden.

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ja, erste 5 Jahre bis Alter 35

nein

16. max. mtl. BU-Rente ohne ärztliche Untersuchung

Bei der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos möchte sich der Versicherer ein Bild vom aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers machen. Je höher die beantragte BU-Rente, desto höher das Kostenrisiko für den Versicherer und desto größer sein Informationsbedarf. Ab einer bestimmten BU-Rentenhöhe schreibt der Versicherer eine ärztliche Untersuchung zur Risikoeinschätzung vor.
Eine ärztliche Untersuchung ist dabei nicht nur ein lästiger Zeitaufwand für den Antragsteller, sondern birgt auch die Gefahr, bislang unentdeckte Gesundheitsprobleme zu Tage zu bringen und damit das Zustandekommen der gewünschten BU-Absicherung zu gefährden.
Deshalb ist es von Vorteil, wenn eine möglichst hohe BU-Monatsrente ohne ärztliche Untersuchung versicherbar ist.

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2.500 €
 (bis Eintrittsalter 50)

2.000 €
bis Eintrittsalter 45

17. Franke & Bornberg BU-Rating (Stand 03.2011)

Beim BU-Rating von Franke & Bornberg werden die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen beurteilt.
Bewertungen:
FFF
= hervorragend, FF+ = sehr gut, FF = gut, FF- = befriedigend,
F+
= noch befriedigend, F  = ausreichend, F- = schwach,
F--
= sehr schwach

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FFF

FF

18. Morgen & Morgen BU-Rating 2011

Das BU-Rating von Morgen & Morgen untergliedert sich in die Teilratings BU-Bedingungen, BU-Kompetenz, BU-Solidität und BU-Antragsfragen.

Bewertungen
5 Sterne
= ausgezeichnet, 4 Sterne = sehr gut,
3 Sterne
= durchschnittlich, 2 Sterne = schwach,
1 Stern
= sehr schwach

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5,0

4,0

19. Historisches Morgen & Morgen BU-Rating seit 1996

Hier wird der Durchschnitt der Bewertungen der BU-Ratings seit Einführung im Jahre 1996 aufgeführt.
Dadurch lässt sich die langfristige, kontinuierlich an geänderten Anforderungen aktuell orientierte Qualität der Versicherungsbedingungen und die Kompetenz des Versicherers im Umgang mit dem BU-Risiko erkennen.

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5,0

3,6

20. Morgen & Morgen Teilrating BU-Kompetenz

Das Morgen & Morgen Teilrating BU-Kompetenz besteht aus den 5 Komponenten: BU-Erfahrung, BU-Bestand, BU-Prozesse, BU-Leistungsfallprüfung und BU-Antragsprüfung.

Bewertungen
5 Sterne
= ausgezeichnet, 4 Sterne = sehr gut,
3 Sterne
= durchschnittlich, 2 Sterne = schwach,
1 Stern = sehr schwach

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5,0

4,0

21. Stiftung Warentest BU-Rating (FINANZtest 07/2011)

Das aktuelle BU-Rating der Stiftung Warentest, veröffentlicht in FINANZtest Ausgabe 7/2009 (Seiten 58 - 70), besteht aus den Teilratings BU-Bedingungen(Gewichtung: 70%), BU-Anträge (20%) und BU-Endalter/versicherbare Berufe (10%).

Bewertungen:
SEHR GUT = 0,5-1,5  GUT= 1,6-2,5   BEFRIEDIGEND = 2,6-3,5
AUSREICHREICHEND = 3,6-4,5  MANGELHAFT = 4,6-5,5

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SEHR GUT

SEHR GUT

22. Stiftung Warentest Teilrating BU-Bedingungen (Note)

Das Teilrating BU-Bedingungen fließt mit einem Gewichtungsfaktor von 70 % in das Gesamtergebnis ein und bildet somit den Schwerpunkt des BU-Ratings der Stiftung Warentest.

Bewertungen:
SEHR GUT = 0,5-1,5  GUT= 1,6-2,5   BEFRIEDIGEND = 2,6-3,5
AUSREICHREICHEND = 3,6-4,5  MANGELHAFT = 4,6-5,5

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0,5 (SEHR GUT)

1,0 (SEHR GUT)

23. Todesfallsumme (RLV)

Todesfallsumme RLV
Bei der Kombination aus Risikolebensversicherung und BUZ ist - im Gegensatz zur SBU - eine (zumeist sehr geringe) Todesfall-Leistung mitversichert, deren Höhe ggf. hier angegeben ist.

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SBU = 0

41.667 €

24. Diplom-Informatiker
(akademischer Abschluss)
--->Brutto-Tarifbeitrag
--->Zahlbeitrag

Vorgaben für die Modellrechnung:
Mann, Raucher, Eintrittsalter 35 Jahre
BU-Rente monatlich 2.5000 €
Versicherungsdauer bis 65 (30 Jahre)
Zahlungsweise: monatlich
Überschussverwendung: Beitragsverrechnung

 

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Berufsgruppe:1++

€ 136,96
€ 104,08

Berufsgruppe: 2

€ 295,55
€ 212,71

25. Informatiker
(ohne Studienabschluss)
--->Brutto-Tarifbeitrag
--->Zahlbeitrag

Vorgaben für die Modellrechnung:
Mann, Raucher, Eintrittsalter 35 Jahre
BU-Rente monatlich 2.5000 €
Versicherungsdauer bis 65 (30 Jahre)
Zahlungsweise: monatlich
Überschussverwendung: Beitragsverrechnung

 

Mehr Informationen

Berufsgruppe:1+

€ 150,81
€ 114,61

Berufsgruppe: 2

€ 295,55
€ 212,71

 

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Hinweis zum Beitragsvergleich

Interessant sind bei den aufgelisteten Angeboten auch die unterschiedlich großen Spannen zwischen dem ausgewisenen Brutto- und und dem Nettobeitrag (= Zahlbeitrag).

Bei einigen Gesellschaften (z. B. CosmosDirekt) ist der Unterschied zwischen beiden Werten besonders hoch. Sollten bei diesen Gesellschaften die Gewinne absinken und während der Vertragslaufzeit durch eine reduzierte Überschussbeteiligung (Beitragsverrechnung)  der zu zahlende Beitrag angepasst werden müssen, ist hier ein deutlich größerer Spielraum für Beitragssteigerungen als bei Gesellschaften mit geringerer Spanne gegeben.

IT-BU: Angebotsvergleich im Detail

Hier finden Sie die von Ihnen ausgewählten Tarife mit 28 Kriterien in einer Tabelle einander gegenüber gestellt und können die Versicherungsangebote in allen Details selbst vergleichen.

Dazu gehören einzelne Bedingungsdetails  (1.-16.), die Angabe der ohne ärztliche Untersuchung
maximal beantragbare BU-Monatsrente
(17.), aktuelle BU-Ratingergebnisse (18.-23.) und der Beitragsvergleich in 4 Varianten (24.-28.)