Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV

Gemäß § 15 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV sind wir verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt klar und verständlich in Textform die Angaben mitzuteilen, die vollständig im PDF-Dokument zum Download für Sie enthalten sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr kurzer Weg zur IT-BU Absicherung

In vier einfachen Schritten können Sie Ihren Online-Anfrage hier stellen!

  1. Berechnung und Auswahl der gewünschten Berufsunfähigkeitsabsicherung
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  2. Beantwortung der Gesundheitsfragen
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