Fixer Selbstbehalt (Selbstbeteiligung oder Eigenanteil)

Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den IT-Freiberufler (Versicherungsnehmer) bzw. das Unternehmen aus der Telekommunikations- oder IT-Unternehmensbranche an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge langfristig günstiger kalkuliert werden.

Um das Kostenrisiko für den Freiberufler überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch € 5.000,00).
Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z. B. 1 Mio. Euro trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des IT-Experten nach sich ziehen.

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KuV24-Vorteil

Bei allen KuV24-Versicherungsvarianten gibt es nur fixe Selbstbehalte:

Modul Haftpflicht:

Bei Vermögensschäden und Sachschäden gilt eine geringe Selbstbeteiligung in Höhe von € 250,00.

Auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden gilt der geringe und fixe Selbstbehalt von € 250,-- (branchenüblich gilt hier stets ein erhöhter Mindestselbstbehalt von 10.000 € bzw. 15.000 €).

Modul Cyber:

Für die Absicherung von Cyber-Eigenschäden gilt ein Selbstbehalt: € 1.000 je Versicherungsfall und bei einer Cyber-Betriebsunterbrechung gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 12 Stunden je Versicherungsfall und eine Haftzeit für die Dauer der Entschädigungsleistung von 6 Monaten.

Modul All-Risk Sachinhalt incl. Elektronik:

Hier gilt eine geringe Selbstbeteiligung in Höhe von € 250,00.