Besteht Versicherungsschutz, wenn Kunden die Rechnungen oder das Honorar nicht bezahlen?

Probleme im Bereich Forderungsmanagement und Mahnwesen sind über die IT-Haftpflichtversicherung leider deswegen nicht mit abgedeckt, weil diese Versicherung generell nur dazu bestimmt ist, Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen finanziell abzusichern.

Forderungen aus Lieferung und Leistung, die Sie gegenüber zahlungsunwilligen Auftraggebern haben, sind deshalb nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung.

Auch eine Rechtsschutzversicherung hilft hier leider nicht.

Zurück zu FAQ - Häufige Fragen

KuV24-Vorteil

Mit der ergänzenden Eigenschadenversicherung ist auch eine Erstattung von Projektkosten sowie Projekthonoraren bis zu einer Höchstentschädigung von € 300.000 mitversichert, sofern ein berechtigter Rücktritt oder eine berechtigte außerordentliche Kündigung vorliegt.

Projektkostenersatz:

Der Versicherer ersetzt Ihnen die vergeblichen Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich bereits gezahlter oder noch zu zahlender Honorare selbstständiger und freiberuflicher Subunternehmer, nicht jedoch entgangenen Gewinn oder eigene Honorare) im Falle eines berechtigten Rücktritts seines Auftraggebers.

Honorarkostenersatz:

Der Versicherer ersetzt Ihnen die Honorare im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Auftraggebers wegen wiederholter fachlicher Fehler oder krankheitsbedingter Leistungsstörungen. Versicherungsschutz besteht für die Honorare, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung frühestens rechtswirksam geworden wäre, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Projektendes, fällig geworden wären. Der im Zeitraum zwischen der berechtigten außerordentlichen und einer berechtigten ordentlichen Kündigung durch versicherte Tätigkeiten erlangte Verdienst wird in Anrechnung gebracht. Voraussetzung für die Erstattung ist auch, dass Sie sich um eine adäquate Tätigkeit und Vergütung im vorgenannten Zeitraum zu bemühen.