Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit "Trifft nicht zu" beantworten muss?

  • In diesem Fall kommt der Versicherungsvertrag nicht sofort, sondern erst nach einer Risikoeinschätzung seitens des Versicherers zustande. Sobald Sie eine Frage mit "Trifft nicht zu" beantworten, bekommen Sie im Antragsprozess die Möglichkeit, detaillierte Angaben zum Sachverhalt zu machen. Aufgrund dieser Erläuterungen kann der Versicherer dann entscheiden, ob er Sie unter den angegebenen Bedingungen versichern kann oder ob beispielsweise ein geringer Zuschlag erhoben werden muss (Risikoeinschätzung).
  • Mit der Rückantwort des Versicherers und dem konkreten Angebot können Sie erfahrungsgemäß innerhalb von 2-3 Arbeitstagen rechnen.
  • Haben Sie eine oder mehrere Fragen mit "Trifft nicht zu" beantwortet und sollte der Versicherer daraufhin tatsächlich Ihren Versicherungsantrag nur mit geänderten Konditionen annehmen, müssen Sie diesem erst ausdrücklich zustimmen, bevor ein wirksamer Versicherungsvertrag zustande kommt.
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