Risikoprüfung

Im Interesse aller Versicherten führt der Versicherer eine medizinische Risikoprüfung aufgrund der Gesundheitsangaben im Antrag durch. Um die Beiträge aller Versicherungsnehmer so niedrig wie möglich zu halten, prüft der Versicherer daher vor Vertragsabschluss, ob ein normales oder bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt.

Als Ergebnis der Risikoprüfung kommen in Frage:

  • Annahme des Antrags ohne Einschränkungen
  • Einschränkung(en) bei der Antragsannahme (z. B. Ausschluß oder Risikozuschlag)
  • Zurückstellung des gestellten Antrags (z. B. bis akute Erkrankung ausgeheilt ist)


Der Risikozuschlag wird üblicherweise für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart.
Es ist aber auch möglich, einen zeitlich befristeten Risikozuschlag zu vereinbaren oder zumindest eine erneute Risikoprüfung nach einer gewissen Vertragslaufzeit zu zulassen, wenn die den Zuschlag auslösenden Vorerkrankungen oder sonstigen Faktoren sich im Laufe der Zeit günstig entwickeln oder ganz auszuschließen sind.

 

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