Erlöschen des Vertrags ohne Kündigung

Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf:

  • wenn für einen oder mehrere Versicherungsfälle innerhalb von 24 Monaten Leistungen im Gesamtausmaßvon 730Tagen (inklusive vereinbarter Karenzzeit)erbracht wurden
  • bei endgültiger Schließung des Betriebes oder sonstigem Wegfall des versicherten Interesses (Geschäftsaufgabe, Gewerbeabmeldung); eine Betriebsverlegung (Umzug) führt nicht zum Erlöschen des Vertrages
  • wenn die im Versicherungsschein namentlich genannte, den Betrieb verantwortlich leitende Person das 65. Lebensjahr vollendet hat (eine Fortführung des Vertrags kann auf Antrag bei der Generali formlos gestellt werden).
  • der Vertrag erlischt auch, wenn für einen oder mehrere Versicherungsfälle aufgrund von psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen innerhalb von 60 Monaten Leistungen im Gesamtausmaß von 180 Tagen erbracht wurden.



 

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