Nasse Weihnachtsfeiertage

Das Büro unseres freiberuflichen IT-Experten befand sich seit vielen Jahren in der obersten Etage einer kleinen Gewerbeeinheit. Das Gewerbeobjekt wurde in den 70-iger Jahren gebaut. Im Erdgeschoss war eine Sparkassenfiliale untergebracht.

Der Schadenfall

Für die Teeküche und einer Duschmöglichkeit hatte das Büro einen Warmwasserboiler mit 300 Liter Fassungsvermögen. Aufgrund baulichen Gegebenheiten war dieser unmittelbar im Dachgeschoss installiert worden. Im Dachgeschoss selbst gab es keine zusätzliche Dachisolierung. Um Frostschäden am Wasserboiler zu vermeiden, hatte der Eigentümer vorsorglich einen Heizlüfter dauerhaft angebracht, der das Gerät durch einen BI-Metallkontakt bei Unterschreitung von Minustemperaturen automatisch einschaltete. Damit sollten Schäden durch Frost am Wasserboiler und an den wasserführenden Leitungen im Dachgeschoss in den Wintermonaten vermieden werden.

Um im Familienkreis die anstehenden Weihnachtsfeiertage zu geniessen hatte der IT-Dienstleister alle wichtigen Programmier- und Büroarbeiten am 23.12. bis spät in die Nacht abgearbeitet und hatte vor, erst im neuen Jahr wieder im Büro zu arbeiten.

Am frühen Morgen des 27.12. rief die im Ergeschoss befindliche Bank an und informierte den IT-Freiberufler, dass Wasser von der Decke der Sparkassenfiliale tropfe. Der IT-Freiberufler vermutete bereits die Ursache und stellte in seinem Büro einen erheblichen Wasserschaden fest. Ursache des Wasserschadens war, dass der Bi-Metallkontakt beim Heizlüfter nicht funktionierte. Daraufhin platzte das Wasserzuleitungsrohr und das über mehrere Tage auslaufende Wasser überschwemmte die darunterliegenden Gewerbeeinheiten. Die durchnässten Räume des IT-Experten mussten über einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen mit speziellen Heizlüftern wieder getrocknet werden. In dieser Zeit war ein Arbeiten für den Freiberufler in den Büroräumlichkeiten unmöglich.

Die vom IT-Dienstleister vor vielen Jahren abgeschlossene IT-Tagegeldversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung) leistete aufgrund der Nichtbenutzbarkeit der Büroräume eine Gesamtentschädigung von € 4.830. Die vereinbarte Karenzfrist von 28 Tagen wurde bedingungsgemäß nicht angerecht, da bei Sachunterbrechungsschäden die Karenzzeiten sofort entfallen und ab dem ersten Tag der Betriebsunterbrechung die Versicherungsgesellschaft voll leisten muss. Die Anrechnung von Karenzzeiten gelten nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit verursacht durch Krankheit oder Unfall.

KuV24-Expertenrat

Eine Betriebsunterbrechung, ausgelöst durch Krankheit oder Unfall ist erfahrungsgemäß die häufigste Ursache für eine Inanspruchnahme der IT-Tagegeldversicherung. Durch die beitragsfreie Mitversicherung von Sachunterbrechungsschäden runden Sie Ihren Versicherungsschutz optimal ab. Bei einer klassischen Tagegeldversicherung (unabhängig ob gesetzlich oder privat versichert) fehlt dieser Baustein komplett und kann auch nicht über einen Zusatzbeitrag mitversichert werden. IT-Experten müssen dies bei der Auswahl des richtigen Versicherungspaketes berücksichtigen, um sich vor größeren finanziellen Schäden zu schützen.

Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor.
© Dipl.-Kfm Manfred Vosseler

Wohin jetzt

IT-Tagegeldversicherung abschließen

Versicherungsbedingungen

Online-Beitragsrechner

Zur Übersicht der Schadensfälle