Was versteht man unter einer Risikoprüfung?

  • Im Interesse aller Versicherten führt der Versicherer Generali eine medizinische Risikoprüfung aufgrund Ihrer Gesundheitsangaben im Antrag durch.
  • Die Versicherungsbeiträge sind für das normale Risiko, d. h. für den „normal" Gesunden kalkuliert. Würde ein Versicherer viele IT-Experten mit erheblichen Vorerkrankungen versichern, ergäbe sich eine negative Risikoselektion. Die Kalkulationsgrundlagen auf Basis der durchschnittlichen statistischen Ausfall- und Krankenzeiten würden in diesem Fall nicht stimmen. Um die Beiträge im Interesse aller Versicherungsnehmer so niedrig wie möglich zu halten, prüft der Versicherer daher vor Vertragsabschluss, ob ein normales oder bereits ein erhöhtes Risiko vorliegt.
  • Erkranken Sie nach Vertragsschluss häufig oder für längere Zeit, wird der Beitrag für Sie nicht erhöht. Es gibt nachträglich auch keinen Risikozuschlag. Genau für diese Erkrankung(en) wurde ja die IT-Tagegeldversicherung abgeschlossen. Durch den Ausgleich der einzelnen Risiken im Versicherungsbestand (andere IT-Experten sind z.B. in den nächsten Jahren weniger oder gar nicht krank) ist dies möglich.

Beispiele

  • Unser IT-Experte mit durchschnittlicher Konstitution, gutem Gesundheitszustand ohne ernstliche Vorerkrankungen stellt ein "normales" Risiko für den Versicherer dar.
  • Bei Personen mit Vorerkrankungen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, Rückenleiden oder Depressionen) ist häufiger als beim Durchschnitt der Altersgruppe damit zu rechnen, dass es zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt- Dies führt zu einem erhöhten Risiko für den Versicherer.

Wird bei Antragstellung ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann ein der höheren Krankheitswahrscheinlichkeit angemessenes Angebot (z.B. mit einem Risikozuschlag) unterbreitet werden. In diesem Fall müssen Sie erst dem geänderten Angebot schriftlich zustimmen, bevor die Versicherung in Kraft tritt.

Als Ergebnis der Risikoprüfung kommen in Frage

  • Annahme des Antrages OHNE Einschränkungen
  • Einschränkung (z.B. Ausschluß oder Risikozuschlag)
  • Zurückstellung (z.B. bis akute Erkrankung ausgeheilt)

Anmerkung zum Risikozuschlag

Der Risikozuschlag wird üblicherweise für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages vereinbart. Es ist aber auch möglich, einen zeitlich befristeten Risikozuschlag zu vereinbaren oder zumindest eine erneute Risikoprüfung nach einer gewissen Vertragslaufzeit zuzulassen, wenn die den Zuschlag auslösenden Vorerkrankungen oder sonstigen Faktoren sich im Laufe der Zeit günstig entwickeln oder ganz auszuschließen sind.

 

 

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